Terrortat in München: Sicherheitspaket ist nutzlos
Heute hat es in der Nähe des NS-Dokumentationszentrums und des israelischen Generalkonsulats in München einen Schusswechsel zwischen der Polizei und einem mutmaßlichen Islamisten aus Österreich gegeben. Die Polizisten blieben nach übereinstimmenden Medienberichten unverletzt, der Angreifer starb am Tatort. Dieser war demnach polizeibekannt und illegal im Besitz eines Repetiergewehrs mit Bajonett aus dem 2. Weltkrieg. Der Deutsche Jagdverband (DJV) zeigt sich entsetzt über die Tat und fordert die Bundesregierung auf, umgehend das am vergangenen Donnerstag vorgelegte Sicherheitspaket zurückzunehmen. Keine darin enthaltene Regelung zur Verschärfung des Waffengesetzes hätte diese Tat verhindert. Vielmehr müssen Polizei und Ordnungsbehörden im Kampf gegen islamistischen Terror und illegalen Waffenbesitz personell verstärkt werden, um das bestehende Vollzugsproblem zu lösen.
"Der Vorfall in München zeigt einmal mehr, wie weit das von der Ampelkoalition vorgelegte Sicherheitspaket an der Realität vorbeigeht. Es gaukelt einen Zugewinn an Sicherheit nur vor. Statt effektive Maßnahmen gegen Terror und illegale Waffen enthält es unsinnige Waffenrechtsverschärfungen zu Lasten von Jägern und Schützen und trifft wieder einmal allein die rechtstreuen Bürger", sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Noch mehr Kontrollen legaler Waffenbesitzer bringen im Kampf gegen Waffenkriminalität und Terror laut DJV keinen Sicherheitsgewinn. Im Gegenteil: Durch wachsende Bürokratie werden zusätzliche Kräfte gebündelt, die andernorts fehlen. Bereits heute können Polizei und Ordnungsbehörden oftmals die Einhaltung geltender Verbote und Regelungen nicht kontrollieren oder durchsetzen.
Nach Mannheim und Solingen ist der Vorfall in München die dritte islamistisch motivierte Tat innerhalb von etwas mehr als drei Monaten, die Aufsehen erregt. Die Bundesregierung muss erkennen, dass es in Deutschland ein Vollzugsproblem gibt – kein Regelungsdefizit. Extremisten und illegale Waffen sind das Problem, nicht der legale Waffenbesitz.