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Beitragserhöhung der SVLFG: DJV empfiehlt rechtliche Schritte

6. Dezember 2024 (DJV) Berlin

DJV sieht gute Erfolgsaussichten einer Klage für Betroffene. SVLFG lehnt Musterverfahren ab.

SVLFG Beitragserhöhung: Betroffene, die gegen Beitragsbescheid gerichtlich vorgehen möchten, sollen sich an DJV wenden.
SVLFG Beitragserhöhung: Betroffene, die gegen Beitragsbescheid gerichtlich vorgehen möchten, sollen sich an DJV wenden. (Quelle: TingeyInjuryLawFirm/Unsplash/DJV)

Der Deutsche Jagdverband (DJV) rät Inhabern von Jagdrevieren, ihren Widerspruch gegen die aktuelle Beitragserhöhung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weiter zu verfolgen. Betroffene können bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid fristgerecht Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen und sollten gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens beantragen. Der DJV unterstützt bereits ein Verfahren, das als Musterverfahren geeignet erscheint. Die SVLFG will sich jedoch aktuell nicht auf ein solches Musterverfahren einlassen. Der DJV kritisiert die ablehnende Haltung der Berufsgenossenschaft. Eine möglichst hohe Zahl von gerichtlichen Verfahren könnte möglicherweise ein Umdenken bewirken.

Sollte die SVLFG das sozialgerichtliche Verfahren verlieren, müsste sie die Kosten des Rechtstreits übernehmen. Für Kläger sind Verfahrenskosten überschaubar, denn Betroffene müssen sich vor dem Sozialgericht nicht anwaltlich vertreten lassen. Außerdem handelt es sich nicht um besonders komplizierte Verfahren. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich für das Klageverfahren an seinen Anwalt wenden. Der DJV bittet Betroffene, die gerichtlich weiter gegen den Beitragsbescheid vorgehen möchten, sich per E-Mail bei DJV-Justitiar Friedrich von Massow unter f.v.massow@jagdverband.de zu melden.

Hintergrund: Die SVLFG hatte im August ihre Beitragsbescheide verschickt. Die leistungsbezogenen Beiträge sind in diesem Jahr besonders drastisch angestiegen. Als Grund nennt die Versicherung Rückstellungen aufgrund der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirten. Der DJV hält diese Beitragsgestaltung für intransparent und rechtswidrig.

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