(Quelle: Kauer/DJV)

Zweiter ASP-Fall in Baden-Württemberg

7. März 2025 (dpa/lsw) Stuttgart/Mannheim

Mehr als ein halbes Jahr war im Südwesten kein weiteres infiziertes Tier gefunden worden - nun ist die für den Menschen ungefährliche Seuche erneut aufgetreten.

FLI bestätigt zweiten ASP-Fall in Baden-Württemberg.
FLI bestätigt zweiten ASP-Fall in Baden-Württemberg. (Quelle: Bernhardt/DJV)

Gut ein halbes Jahr nach dem letzten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Baden-Württemberg ist wieder ein infiziertes Tier entdeckt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte, sei das Wildschwein nördlich der Autobahn 6 bei Mannheim tot aufgefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe die Infektion mit der Tierseuche bestätigt.

«Dieser Fall fügt sich in das bereits seit Wochen grassierende Seuchengeschehen auf der hessischen Landesseite bei Lampertheim ein», sagte Agrarminister Peter Hauk (CDU) einer Mitteilung zufolge.
Hausschweinbestände seien im Südwesten nach wie vor nicht von dem Virus betroffen. Damit das so bleib, müssten Schweinehalter die Sicherheitsmaßnahmen streng einhalten, so Hauk.

Anfang August hatte ein Jäger bei Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis ein sichtbar erkranktes Wildschwein erlegt, bei dem die ASP nachgewiesen wurde. Zuvor hatte es ASP-Ausbrüche in den Nachbarbundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz gegeben. Der Fall im Rhein-Neckar-Kreis war der erste in Baden-Württemberg seit dem bislang einzigen Vorfall zwei Jahre zuvor im Kreis Emmendingen.

Virus kann nicht auf Menschen übertragen werden

Die Schweinepest ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Auf den Menschen ist das Virus nicht übertragbar. Es ist nicht möglich, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Das Virus wird über den direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren übertragen, vor allem über Blutkontakt. Es kann aber auch indirekt über verschmutzte Gegenstände wie Werkzeuge, Autos, Schuhe, Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter von einem Tier aufs nächste übergehen.

Für schweinehaltende Betriebe gilt ein Ausbruch der Krankheit als existenzbedrohendes Risiko. Neben der Tötung des Tierbestandes droht auch ein Verlust der Genetik und eine Bestandssperre mit daraus folgenden Platz- und Tierschutzproblemen.