(Quelle: Kauer/DJV)

Jungwildrettung: Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Drohnen

20. März 2025 (DJV/DWR/DWS) Berlin/Hamburg

Deutscher Jagdverband, Deutsche Wildtierrettung und Deutsche Wildtier Stiftung begrüßen die Initiative. Anträge können bis zum 17. Juni gestellt werden. Teams investieren allein im Mai drei Arbeitswochen ehrenamtlich in Tier- und Artenschutz.

Die ehrenamtliche Arbeit von Jägern und Landwirten ist von hoher Bedeutung für die Rettung von Jungwild.
Die ehrenamtliche Arbeit von Jägern und Landwirten ist von hoher Bedeutung für die Rettung von Jungwild. (Quelle: Julia Döttling)

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fördert jetzt wieder Drohnen für die Rettung von Jungwild während der Frühmahd. Zur Verfügung stehen für das laufende Jahr 1,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), die Deutsche Wildtierrettung und die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßen die Entscheidung und betonen, wie wichtig die ehrenamtliche Arbeit von Jägern und Landwirten für Tier- und Artenschutz ist.

Antragsberechtigt sind laut BMEL "eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

"Laut einer gemeinsamen Umfrage der drei Organisationen investiert ein im Schnitt 8-köpfiges Rettungsteam allein im Hauptmonat Mai drei volle Arbeitswochen ehrenamtlich für Rettungseinsätze. Viereinhalb Quadratkilometer Grünlandflächen werden dabei durchschnittlich mit der Drohne überflogen. Die Teams bestehen laut Umfrage zu über zwei Dritteln aus Jägern und knapp einem Drittel aus Landwirten. Gerettet werden bei den Einsätzen Rehkitze und Junghasen ebenso wie Eier und Küken von Vögeln, darunter Rebhühner, Fasane oder Wiesen- und Rohrweihen. Das ist auch ein Beitrag zum Schutz gefährdeter Bodenbrüter-Arten.

Die geförderten Drohnen dürfen nach Auskunft des Ministeriums auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden, etwa für die Suche nach Wildschweinkadavern.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).