(Quelle: Kauer/DJV)

DSB und DJV fordern praktikable Regelungen für bleihaltige Schrotmunition

24. März 2025 (DJV/DSB) Berlin/Wiesbaden

EU-Vorschläge setzen Schießstandinfrastruktur aufs Spiel. Schützen und Jäger fordern gemeinsam weitreichende finanzielle Unterstützung, längere Übergangszeiten und praktikable Lösungen.

DJV und DSB fordern auch für das Flintenschießen und die jagdliche Verwendung geeignete Maßnahmen und angemessene Übergangsfristen.
DJV und DSB fordern auch für das Flintenschießen und die jagdliche Verwendung geeignete Maßnahmen und angemessene Übergangsfristen. (Quelle: Grell/DJV)

Der Deutsche Schützenbund (DSB) und der Deutsche Jagdverband (DJV) kämpfen gemeinsam für maßvolle Regelungen im EU-Beschränkungsverfahren für Blei im Schießsport und in der Jagd. Nachdem für die Kugeldisziplinen eine weitestgehend faire und praxisgerechte Regelung gefunden wurde, fordern die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme auch für das Flintenschießen und die jagdliche Verwendung geeignete Maßnahmen und angemessene Übergangsfristen.

Denn der von der Europäischen Kommission vorgelegte Beschränkungsvorschlag sieht für die Verwendung und das Inverkehrbringen von bleihaltiger Schrotmunition restriktive Anforderungen vor, „die realitätsfern und illusorisch sind“, so DSB-Vizepräsident Recht Walter Wolpert. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke ergänzt: „Die vorgeschlagene Regelung setzt die flächendeckende Schießstandinfrastruktur aufs Spiel, die für eine tierschutzgerechte Jagdausübung ebenso wichtig ist wie für Erfolge der Sportschützen bei internationalen Wettbewerben.“ Wer den Ausstieg aus der bleihaltigen Flintenmunition bei der Jagd und gleichzeitig eine tierschutzgerechte Jagd wolle, der müsse sich am Machbaren orientieren, nicht am Wünschenswerten, so Dammann-Tamke weiter. 

Die tierschutzgerechte Jagd mit der Flinte setzt eine funktionierende leistungsfähige Schießstandinfrastruktur für das Übungsschießen voraus. Genehmigung und Umbau für die Nutzung bleifreier Schrotmunition sind laut DJV in der von der EU vorgeschlagenen 3-jährigen Übergangsfrist nicht leistbar ganz abgesehen von den finanziellen Herausforderungen. 

Beim sportlichen Schießen und beim Übungsschießen für die Jagd mit Bleischrot soll nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ein Schießstand für die nächsten zehn Jahre nur dann anerkannt werden, wenn dieser eine Reihe baulicher Anforderungen (Wall/Netze, Drainagen etc.) erfüllt und bestimmte betriebliche (Prüf- und Reinigungsintervalle etc.) und bürokratische Auflagen (Meldepflichten etc.) einhält. Dies ist für die zumeist gemeinnützigen Vereine, die die Schießstände ehrenamtlich führen, nicht zu stemmen. Für den Flintensport und explizit die besten deutschen Schützen bedeutet dies einen existentiellen Einschnitt und den Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit – denn weltweit wird weiter mit bleihaltiger Schrotmunition geschossen - diese ist sogar vorgeschrieben.

Deshalb fordern DSB und DJV in ihrer Stellungnahme – in der detailliert auf die einzelnen kritischen Regelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission eingegangen wird – folgende grundsätzliche Änderungen für bleihaltige Schrotmunition:

  • Verwendung von Schrotmunition: Ausschluss aller behördlich genehmigten Schießstände von den geplanten Beschränkungen, die die Anforderungen an die Vermeidung eines Bleieintrags in die Umwelt gemäß den nationalen rechtlichen Vorgaben erfüllen
  • weitreichende finanzielle Unterstützung für die Erforschung und Erprobung geeigneter alternativer Geschossmaterialien für Schrotmunition
  • weitreichende finanzielle Unterstützung seitens der EU, des Bundes und der Länder für die teilweise nötig werdende Umrüstung der bestehenden Schießstandinfrastruktur, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Bodensanierungen und der Schließung sicherheitsrelevanter Lücken auf Schrotständen
  • längere Übergangszeiträume
  • finanzielle Kompensation zu Marktpreisen für künftig nicht mehr verwendbare Waffentypen und nicht mehr verwend- und verkaufbare Bleimunition 

Der Schutz der Umwelt ist ein wichtiges Ziel, dem sich der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Schützenbund seit jeher uneingeschränkt verpflichtet fühlen. Bei der Umsetzung des Umweltschutzes gilt es jedoch auf objektiver und wissenschaftlich basierter Grundlage praktikable Lösungen zu finden, die Umweltschutz, Sport, Brauchtum und Jagd vereinbaren. In diesem Sinne werden sich DJV und DSB im weiteren Verfahren auf nationaler und internationaler Ebene weiter gemeinsam mit Nachdruck einsetzen.

Der Vorschlag der EU-Kommission wird jetzt zunächst mit den Mitgliedsstaaten beraten, anschließend kann das Europäische Parlament Stellung nehmen. Erst danach würden bei einem entsprechenden Votum die Übergangsfristen in Kraft treten.