DJV lehnt Einführung einer Waffensteuer in Bremen ab
Der DJV lehnt die von der SPD in Bremen geplante Waffensteuer ab. Das Vorhaben der Bremer SPD ist weder rechtlich durchzusetzen noch ist es sinnvoll oder durchdacht. Dies belegt ein externes Rechtsgutachten, das bereits im vergangenen Jahr im Auftrag von DJV und anderen Verbänden entstanden ist. Warum Bremen eine Steuer einführen will, die bereits in Stuttgart, Mannheim, Göttingen, Münster, Iserlohn oder Recklinghausen scheiterte, ist nicht nachvollziehbar. Zumal die SPD in ihrem Antrag selbst schreibt, dass eine solche Steuer rechtlich umstritten ist.
Erstmalig wurde eine solche Steuer im vergangenen Jahr in Stuttgart diskutiert. Das Gutachten des Düsseldorfer Staatsrechtlers Prof. Dr. Johannes Dietlein kommt zum eindeutigen Ergebnis: Eine Gemeinde kann eine solche Steuer gar nicht einführen. Ein Hauptgrund: Das Verhältnis zwischen Ertrag und Aufwand ist so ungünstig, dass die Steuer rechtlich unzulässig ist. Eine jährliche Steuer von 300 Euro pro Waffe – wie von der Bremer SPD geplant – ist nach DJV-Hochrechnungen ein reiner Fantasiebetrag.
Legt man den Aufwand für den Unterhalt einer Sache zu Grunde, den Kommunen grundsätzlich besteuern können – etwa im Falle einer Zweitwohnung – dann dürfte Bremen nach DJV-Hochrechnungen maximal einen Euro Steuer pro Waffe und Jahr erheben. Also 300-mal weniger als geplant. Damit wäre das Hauptziel der Bremer SPD – die Haushaltssanierung – mit einer Waffensteuer nicht zu erreichen. Eine Aufwandsteuer wäre nach den Maßstäben der Bremer SPD übrigens auch denkbar für die private Tennis- oder Skiausrüstung sowie für Pferde, Mountainbikes, Rennräder oder Boote.
Der DJV wehrt sich dagegen, dass willkürlich auf Kosten von Waffenbesitzern die Gemeindekasse gefüllt werden soll. Dies gilt auch für die Pläne der Bremer SPD, Waffenbesitzer an den Kosten der Kontrollen der Waffenaufbewahrung zu beteiligen. Der Staat darf Waffenbesitzer nicht über Steuern an den Kosten für die Aufbewahrungskontrollen beteiligen – dies wäre im juristischen Sinne eine unzulässige Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion. Zudem liegt die Kontrolle von Waffen im öffentlichen Interesse – und ist demnach gebührenfrei.
Das hat die Bundesregierung in der neuen Waffenverwaltungsvorschrift kürzlich bestätigt. Das dritte SPD-Ziel, mit der Waffensteuer die Zahl der legalen Waffen zu reduzieren, steht im krassen Widerspruch zum Waffengesetz: Wer nämlich sachkundig und zuverlässig ist sowie ein Bedürfnis nachweisen kann – etwa Sportschützen, Sammler historischer Waffen oder Jäger –, darf Waffen besitzen. Letztere erfüllen mit Jagdwaffen auch Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen.
Der DJV fordert die Bremer SPD auf, ihren Beschluss zu überdenken. Gemeinsam mit anderen Waffenbesitzern werden die Jäger – nicht nur in Bremen – weiter gegen die Waffensteuer vorgehen, notfalls auch gerichtlich. Der DJV wird in Kürze eine ausführliche Stellungnahme zur geplanten Waffensteuer in Bremen abgeben.
Dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht, belegt ein Rechtsgutachten von Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
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