DJV kritisiert Halbwahrheiten zur Fangjagd
Mit seiner fragwürdigen Aktion „Futterneid“ macht das Komitee gegen den Vogelmord Stimmung gegen die Jäger in Deutschland. Dabei behauptet die Organisation, dass der Einsatz von Lebendfallen verboten sei, wenn einige Arten bereits Schonzeit hätten. Dies ist falsch, betont der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) und verweist sowohl auf das Bundesjagdgesetz als auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg. „Im Jahresverlauf dürfen beispielsweise Fuchs und Waschbär bejagt werden, auch wenn der Dachs Schonzeit hat“, sagt Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und zuständig für Fangjagd im DJV-Präsidium. Die gesetzliche Vorschrift, die Fallen morgens und abends zu kontrollieren, werde dem Tierschutzgedanken gerecht und von den Jägern ernst genommen. Fälschlich in die Falle geratene Arten könnten sofort unversehrt freigelassen werden. Verdunkelte Fallen sorgen dafür, dass die Tiere keinen unnötigen Stress erleiden.
Der DJV kritisiert das Komitee gegen den Vogelmord für seine unseriöse Vorgehensweise. Die große Mehrheit der Jäger wird zu Unrecht diskreditiert. Gleichzeitig appelliert der DJV an Jäger, nur Fallen einzusetzen, die den jeweiligen Landesgesetzen entsprechen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. „Es darf natürlich nicht sein, dass gänzlich verbotene Krähenfänge noch in der Landschaft stehen – auch wenn sie nicht benutzt werden“, betont Dammann-Tamke. Dies sei schlecht für das Image der Fangjagd, die gerade aus Naturschutzgründen notwendig sei.
Ohne Fangjagd lassen sich anpassungsfähige nachtaktive Allesfresser wie Marderhund, Waschbär oder Fuchs nicht effektiv regulieren. Letztere Art hat sich seit der erfolgreichen Immunisierung gegen die Tollwut in den 1980er und 1990er Jahren in ihren Beständen verdoppelt und hält sich auf diesem hohen Niveau.
Zahlreiche Studien belegen, dass Raubsäuger, insbesondere der Fuchs, für den Großteil an Verlusten von Gelegen und Jungvögeln bei bedrohten Bodenbrütern verantwortlich sind. Ohnehin schon stark dezimierte Arten wie Kiebitz, Regenpfeifer oder Rebhuhn haben demnach ohne Fangjagd das Nachsehen und sterben regional aus.
Einige Beispiele: Die Wissenschaftler Torsten Langgemach und Jochen Bellebaum (2005) resümieren nach Auswertung von über einem Dutzend aktueller Studien: Raubsäuger, hauptsächlich der Fuchs, haben vor allem in Küstenregionen einen enorm negativen Einfluss auf Seevögel und Wiesenbrüter. Auf Inseln ohne Räuber sind die Bruterfolge noch hoch, wogegen die Verluste durch Prädatoren – also räuberische Arten – auf dem Festland schwerwiegend sind. Torsten Ryslavy (2005) hat für die Wiesenweihe in Brandenburg – seltener Brutvogel, auf der Roten Liste stark gefährdet – ermittelt: 63 Prozent der Brutverluste durch Räuber wie Wildschwein und Fuchs, 18 Prozent durch die Frühmahd. Ohne Schutzmaßnahmen durch den Menschen ist die Wiesenweihe in Brandenburg nicht überlebensfähig.
Der Wissenschaftler Wolf Teunissen hat in der Agrarlandschaft in den Niederlanden (2008) nachgewiesen: 56 Prozent der Nester von Kiebitz- und Kiebitzregenpfeifer wurden geplündert – in den meisten Fällen war es der Fuchs. Ähnliche Erfahrungsberichte liegen von aktuellen Naturschutzprojekten wie dem Birkhuhnprojekt in der Rhön oder einem Rebhuhnprojekt bei Göttingen vor. In der Stollhammer Wisch (Niedersachsen) oder im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft (Mecklenburg-Vorpommern) – überregional bedeutende Brutgebiete für bedrohte Wiesenvögel – wurde die Notwendigkeit der Fangjagd zu Regulierung von Räubern ebenfalls erkannt: Jäger und Vogelschützer arbeiten eng zusammen. „In Niedersachsen betreiben die Jäger Fangjagd in Naturschutzgebieten auf dringende Bitte der Obersten Naturschutzbehörde“, sagt Dammann-Tamke.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur
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