(Quelle: Kauer/DJV)

Invasive Arten

Invasive, gebietsfremde Arten (invasive alien species, IAS) sind Arten, die entweder absichtlich (aus kommerziellen Interessen oder als Haustiere) oder unabsichtlich (etwa als Kontaminanten von Waren oder als „blinde Passagiere“ in Transportmitteln) in die EU gelangen.

Sie werden durch menschliches Handeln aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet mitgebracht, überleben, etablieren, reproduzieren und breiten sich aus. Schätzungen zufolge sind von den mehr als 12.000 gebiets-fremden Arten in der europäischen Union (von Viren, Bakterien über Pilze bis hin zu Pflanzen und Tieren) 10 bis 15 Prozent invasiv. Ihre Auswirkungen sind erheblich, da IAS eine der Hauptursachen für Biodiversitätsverlust und Artensterben sind und diesbezüglich an Bedeutung zunehmen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Vorschlag einer EU-Verordnung über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Am 9. September 2013 hat die Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag einer Verordnung zu IAS vorgelegt, der einen koordinierten EU-weit bindenden Aktionsrahmen schaffen soll. Mit ihm sollen negative Auswirkungen der IAS auf die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen verhindert, minimiert und abgemildert sowie wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden (z.B. durch Asthma oder Allergien) begrenzt werden. Studien zufolge verursachen IAS durch Schäden und Ausrottungsmaßnahmen EU-weit über 12 Milliarden. Euro pro Jahr.

März 2014: Kompromiss als Ergebnis der „Trilog“-Verhandlungen

Im März 2014 kam es bei den Verhandlungen über die Inhalte der geplanten Verordnung zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat zu einer Einigung. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat und der Umweltausschuss des Parlaments haben dem Entwurf zugestimmt. Am 16. April 2014 hat dann auch das EU-Parlament dem Vorschlag zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten in Europa zugestimmt.

September 2014

Der EU-Ministerrat billigt am 29. September den Vorschlag für eine Verordnung über die "Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten".

Die Verordnung tritt zum 01.01.2015 in Kraft treten. Sie gilt unmittelbar für die Mitgliedsstaaten. Sie enthält für den einzelnen Bürger die Pflicht, invasive Arten nicht absichtlich einzuführen, freizusetzen oder weiter zu verbreiten. Konkrete Pflichten ergeben sich vor allem aus den noch zu erlassenden Durchführungsrechtsakten, die vom Bundesumweltministerium erarbeitet werden.

Der jetzt gefundene Kompromiss sieht eine offene Liste vor, in die Arten je nach ihrem Gefährdungspotential aufgenommen werden. Dazu wird eine Risikoabschätzung durchgeführt, deren Kriterien noch festgelegt werden müssen.

Es wird ein vollständiges Verbot von Einfuhr, Verkauf, Anbau, Zucht, Verwendung, Freisetzung usw. der problematischsten invasiven gebietsfremden Arten geben.

Zur Durchsetzung des Verbots müssen die EU-Länder Grenzkontrollen und ein entsprechendes Überwachungssystem einführen.

Insgesamt liegt der Schwerpunkt der Verordnung auf der Prävention statt auf der vollständigen Beseitigung bereits etablierter Arten. Für bereits etablierte Arten kommen Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen zum Tragen, für die ggf. auch Jäger Verantwortung übernehmen müssen (wie z.B. Mink, Marderhund, Waschbär, Nutria, Nilgans).

Europäischer Verhaltenskodex zu Jagd und invasiven gebietsfremden Arten

Im Dezember 2013 hat der Ausschuss der Berner Konvention einen Europäischen Verhaltenskodex zu Jagd und invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet. Dieser appelliert an die Jäger im Rahmen der Jagdausübung eine Reihe von freiwilligen Grundsätzen zu beachten, um die Nachhaltigkeit der Jagd zu verbessern und insbes. den Beitrag der Jäger zum Management und zum Erhalt der biologischen Vielfalt herauszustellen. An der Erarbeitung des Kodex war maßgeblich auch der europäische Dachverband, FACE, beteiligt. Der Kodex beinhaltet sieben Grundsätze:

  1. Vermeiden Sie die beabsichtigte und unbeabsichtigte Freisetzungen von neuen invasiven gebietsfremden Wildarten
  2. Vermeiden Sie die beabsichtigte und unbeabsichtigte Einführung und Verbreitung von invasiven gebietsfremden Pflanzen als Äsung und Deckung
  3. Setzen Sie gebietsfremde Arten für die Bestandsstützung nur dann ein, wenn diese nicht invasiv sind oder bereits vor sehr langer Zeiten eingeführt wurden
  4. Wählen Sie die Tiere für eine Bestandsstützung aus Populationen mit ähnlichen genetischen Voraussetzungen und Krankheitsverhalten
  5. Jagdpraktiken mit Tieren sollen das Risiko des Entkommens und der Auswirkungen auf heimische Arten minimieren
  6. Betrachten Sie die Tilgung und Kontrolle als wesentliche Maßnahmen im Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten und unterstützen Sie deren Umsetzung, auch wenn es um Wildarten geht
  7. Beteiligen Sie sich beim Monitoring und den Überwachungsprogrammen für invasive gebietsfremde Arten

Die englische Originalfassung des Kodex finden Sie hier. Wir stellen Ihnen hier aber auch eine nicht autorisierte deutsche Rohübersetzung zur Verfügung.

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Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

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Durchführungsverordnung zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten

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Liste invasiver Arten

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