(Quelle: Kapuhs/DJV)

Wildbret – Hygiene und Vermarktung

Unter Wildbrethygiene werden alle Maßnahmen verstanden, die notwendig sind, um Wildbret von Haar- und Federwild in ihrer Genusstauglichkeit für den Menschen zu beurteilen.

Personen, die Kleinwild (freilebendes Federwild, Feldhase, Wildkaninchen) und Großwild (Schalenwildarten) erlegen, versorgen und behandeln, um das Wildbret für den menschlichen Verzehr zu gewinnen, müssen nach den Erfordernissen einer EU- einheitlichen Regelung ausreichend geschult sein.

Der Jäger als kundige Person ist ausgebildet um gesundheitlich bedenkliche Merkmale am Wildkörper zu erkennen, was die Grundlage für eine nachfolgende amtliche Fleischuntersuchung und Beurteilung der Genussfähigkeit darstellt.

Für Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Wildhandel gelten unterschiedliche Verordnungen.

 

Rechtsvorschriften:

Download Image

Infografik Voraussetzung zur Abgabe von Wildfleisch

Herunterladen
Download Image

Vordruck Nachweis zur Rückverfolgbarkeit von Wildbret

Herunterladen