Wildbret – Hygiene und Vermarktung
Personen, die Kleinwild (freilebendes Federwild, Feldhase, Wildkaninchen) und Großwild (Schalenwildarten) erlegen, versorgen und behandeln, um das Wildbret für den menschlichen Verzehr zu gewinnen, müssen nach den Erfordernissen einer EU- einheitlichen Regelung ausreichend geschult sein.
Der Jäger als kundige Person ist ausgebildet um gesundheitlich bedenkliche Merkmale am Wildkörper zu erkennen, was die Grundlage für eine nachfolgende amtliche Fleischuntersuchung und Beurteilung der Genussfähigkeit darstellt.
Für Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Wildhandel gelten unterschiedliche Verordnungen.
Rechtsvorschriften:
- EU-Verordnung mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Durchführungsverordnung über die Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch