Beim Einsatz von Fallen darf es keinen Zwei-Klassen-Tierschutz geben
Wie können einheitliche Grundsätze für den Einsatz von Fallen aussehen? Auf Einladung des DJV trafen sich Mitte Juli Experten verschiedener Fachrichtungen in Berlin, um diese Frage zu erörtern. Helmut Dammann-Tamke, zuständig im DJV-Präsidium für Fallenjagd, begrüßte zum „Interdisziplinären Arbeitskreis zum zeitgemäßen Einsatz von Fallen“ die 28 Teilnehmer aus Wissenschaft, Schädlingsbekämpfung und Jagdpraxis. Diskutiert wurde das Thema in den vier Arbeitskreisen: „Naturschutz, Artenschutz, Wissenschaft“; „Fallentechnik und -einsatz“; „Jagd und Sachkunde“ und „Tierschutz, Schädlingsbekämpfung“. Andreas Leppmann, DJV-Geschäftsführer, sieht gerade im privaten Bereich Defizite: „Das Fangen und Töten von Ratten und Mäusen bis hin zu Mardern und Waschbären durch Laien ist in vielen Bundesländern uneinheitlich oder gar nicht geregelt. Wenn es um den Einsatz von Fallen geht, darf es keinen Zwei-Klassen-Tierschutz geben“. Die anwesenden LJV-Fallenexperten Dr. Daniel Hoffmann und Holger Behrens wiesen darauf hin, dass die bundesweite Überprüfung von Fallen – ein sogenannter „Fallen-TÜV“ – auch vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben, künftig notwendig werde. Zudem müsse die positive Wahrnehmung von Fallenjagd in der Öffentlichkeit gestärkt werden. Das nun zu formulierende Eckpunktepapier soll von möglichst vielen Interessensverbänden gemeinsam getragen werden.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
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