(Quelle: Kauer/DJV)

Eckpunkte Jägerausbildung

26. November 2012 (djv) Berlin

Die Jagdprüfung erfordert eine umfassende Ausbildung in Theorie und Praxis. Mit den folgenden Leitlinien tritt der DJV für eine einheitliche Ausbildung und Prüfung in Deutschland ein.

Jagdausbildung Jungjäger (Quelle: DJV)

I. Voraussetzungen für Jägerprüfung und Erteilung des Jagdscheins

Die Teilnahme an der Jägerprüfung setzt eine umfassende vorhergehende jagdliche Ausbildung in Theorie und Praxis voraus.

Voraussetzung für die Erteilung des Jagdscheines sollen neben der erfolgreichen Jägerprüfung weiterhin das erforderliche Mindestalter, ein polizeiliches Führungszeugnis, gegebenenfalls ein Nachweis der körperlich-geistigen Eignung und eine ausreichende Haftpflichtversicherung sein. Der Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung soll ab dem vollendeten 14. Lebensjahr absolviert werden können. Die Erteilung eines Jugendjagdscheins soll weiterhin ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich sein.

II. Ausbildung

Die Jägerausbildung soll mindestens 100 Stunden theoretische Ausbildung sowie zusätzlich die praktische Ausbildung und das jagdliche Schießen umfassen. Dies ist bei der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen. Im Übrigen erfolgt der Nachweis der erworbenen Kenntnisse durch die erfolgreiche Jägerprüfung.

Vor dem ersten Übungsschießen, hat der Kandidat eine Einweisung in die Unfallverhütungsvorschriften Waffe und Munition und eine erste Einweisung in den Umgang mit Waffen (praktische Handhabung) zu absolvieren.

Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an den Prüfungsinhalten. Diese sind in einem Rahmenplan festzulegen. Inhalt der Ausbildung sollten auch die Organisation der Jägerschaft sowie deren Aufgaben sein.

III. Prüfung

Die Prüfung besteht aus drei Teilen (schriftlich, mündlich-praktisch, Schießen). Beim Nichtbestehen eines Prüfungsteils ist nur dieser Prüfungsabschnitt nicht bestanden und zu wiederholen. 2

1. Prüfungsschwerpunkte

1. Wildbiologie, Tierkunde: Kenntnisse der dem Jagdrecht unterliegenden und anderer in Deutschland frei lebender Tierarten, Ansprechen des Wildes, Wildökologie, Naturschutz, Biotopgestaltung und Biotopschutz, Ökologie;

2. Jagdpraxis: Jagdbetrieb (einschließlich Abschussplanung sowie Planung und Durchführung einer Gesellschaftsjagd), Wildhege, Ermittlung des Wildbestandes und Wildbewirtschaftung, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Fallenjagd und Fanggeräte, Jagdethik, Waidgerechtigkeit, Geschichte der Jagd, jagdliches Brauchtum;

3. Waffenkunde: Waffenrecht, Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), Aufbewahrung, Pflege, Munition, kalte Waffen, Optik, Sicherheitsbestimmungen;

4. Hundewesen: Jagdhunderassen, Haltung, Ausbildung, Führung und Einsatz von Jagdhunden, Krankheiten;

5. Wildkrankheiten und Behandlung erlegten Wildes: Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, Wildkrankheiten und Wildseuchen, Trophäenkunde, Tierkörperbeseitigung;

6. Recht: Jagd-, Tierschutz-, sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, sowie alle weiteren die Jagd beeinflussenden Rechtsbereiche einschließlich Unfallverhütungsvorschriften und anderer Sicherheitsbestimmungen.

2. Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung kann im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden. Grundlage ist dann ein feststehender Fragenkatalog. Im Multiple-Choice-Verfahren ist von den vorgegebenen Antworten mindestens eine richtig, es können aber auch mehrere oder alle richtig sein.

Alle prüfungsrelevanten Ausbildungsschwerpunkte müssen im erforderlichen Umfang abgeprüft werden. Innerhalb des Fragenkatalogs gibt es als sicherheitsrelevant festgelegte Fragen, die deutlich stärker gewichtet werden.

3. Mündlich-praktische Prüfung

Die mündlich-praktische Prüfung hat die prüfungsrelevanten Ausbildungsschwerpunkte in der praktischen Anwendung zum Inhalt. Sicherheitsrelevante Fragen oder Aufgaben, die falsch beantwortet oder gelöst werden, werden deutlich stärker gewichtet. Prüflinge, die während der Prüfung erhebliche Mängel bei der Handhabung der Waffen zeigen, die geeignet sind, sich selbst oder andere zu gefährden, sind von der weiteren Jägerprüfung auszuschließen.

IV. Schießausbildung und -prüfung

Die Schießausbildung soll möglichst die Disziplinen Wurftaube, Roll- oder Kipphase, laufender Keiler, Rehbockscheibe umfassen. In allen Bereichen sollen Leistungsnachweise erbracht werden, sofern Ausbildung und Prüfung vor Ort realisierbar sind. Zudem umfasst die Ausbildung die Handhabung von Kurzwaffen.

Schlussbemerkung

Die Festlegung des Fragenkatalogs und der sicherheitsrelevanten Fragen für die schriftliche Prüfung sollte - unter Berücksichtigung der Länderspezifika - bundeseinheitlich erfolgen. Die Fragen von Organisation und Durchführung sollten durch die Länder geregelt werden. Die Länder können die Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfung an den jeweiligen Landesjagdverband delegieren.

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DJV Eckpunktepapier Jägerausbildung

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