Standortbestimmung Jagd
Präambel
Jagd ist für uns tiefes Erleben der Natur, verantwortungsvolles Handwerk und Beutemachen, aber auch Bereitstellung eines hochwertigen Lebensmittels und finanzielle Wertschöpfung, gerade im ländlichen Raum. Aus der Freude an unserem Tun schöpfen wir die Motivation, uns mit Herz und Verstand für Tiere und deren Lebensräume einzusetzen.
Wir säen, pflegen und ernten: Jagd ist gelebte Nachhaltigkeit und ein erfolgreiches Modell für den Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen – heute und in Zukunft.
Unsere Jagd ist gemeinsame, dialogorientierte Gestaltung von Zukunft inmitten einer komplexen, zunehmend naturentfremdeten Gesellschaft und einer durch Industrie, Verkehr und Bebauung geprägten Kulturlandschaft. Gemeinsam müssen und werden wir Zukunft gestalten – Jagd, Arten- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft.
Unsere Jagd ist ein gelebtes, Jahrtausende altes, traditionsreiches Kulturgut, mit Hörnerklang, eigener Sprache, Malerei und Kunsthandwerk. Jagd inspiriert Kunstschaffende seit Anbeginn der Menschheitsgeschichte – bis heute und in Zukunft.
Unsere Achtung vor dem Mitgeschöpf umfasst sowohl die jagdbaren als auch die nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tiere, einschließlich jener, welche sich Menschen seit Jahrtausenden für die Jagdausübung zunutze machen. Diese Achtung spiegelt sich in unseren ethischen Grundsätzen und in den Regeln der Waidgerechtigkeit wieder.
Die Jagd ist die älteste Form nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen. Sie ist in unseren Kulturlandschaften für den Natur- und Artenschutz unverzichtbar und ein aus Jahrtausenden gewachsenes und sich ständig weiterentwickelndes, schützenswertes Kulturgut. Zur weiteren Einbeziehung der traditionellen Bestandteile ist auch künftig eine Einordnung in die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erforderlich.
Jagd ist auch eine mit dem Eigentum verbundene, verfassungsmäßig begründete, gesellschaftliche Aufgabe. Mit dem Jagdrecht untrennbar verbunden ist die Pflicht zur Hege. Die Verantwortung tragen Jagdausübungsberechtigte, Grundeigentümer und Bewirtschafter der Flächen gemeinsam. Die Hege umfasst zahlreiche, selbstfinanzierte Maßnahmen der Lebensraumerhaltung und -verbesserung für alle freilebenden Wildtiere und seltenen Tier- und Pflanzenarten. Folgerichtig ist der Deutsche Jagdverband eine anerkannte Naturschutzvereinigung.
Das Jagdrecht bildet einen eigenständigen Rechtskreis. Dieser ist in seinem Vorrang gegenüber anderen Rechtskreisen zu bewahren. Die Jagd muss durch die Rechtsordnung in ihrer wachsenden Bedeutung bei der Wildbewirtschaftung in unserer Kulturlandschaft langfristig gesichert werden.
Bundesweit gültige Regelungen für das Jagdrecht sind zu erhalten. Eine unnötige Zersplitterung des Jagdrechts muss verhindert werden, ohne dass dadurch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten beschränkt werden soll.
Das Jagdrecht ist Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Eigentums. Dazu gehört auch der Erhalt des Katalogs der jagdbaren Arten. Die Kürzung des Katalogs der Arten, die dem Schutz des Jagdrechts unterliegen, bedarf deswegen einer besonderen Rechtfertigung. Weder eine geringe jagdliche Bedeutung noch der internationale Schutzstatus einer Art können Rechtfertigungen sein. Jagdrecht und Hegeverpflichtung sind nicht zwingend mit der Festsetzung einer Jagdzeit verbunden. Mehr als die Hälfte der laut Bundesjagdgesetz jagdbaren Tierarten haben in den Bundesländern keine Jagdzeiten, unterliegen aber der Hegeverpflichtung. Jagdrecht und Schutzstatus schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern ergänzen sich im Sinne des Artenschutzes.
Das Reviersystem in Deutschland hat sich bewährt. Unverzichtbar ist dabei die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft. Jäger übernehmen in Eigenjagden oder gemeinschaftlichen Jagdbezirken Verantwortung für ihr Revier. Dies hat sich bewährt und muss erhalten bleiben. Unverzichtbarer Bestandteil des Reviersystems sind darüber hinaus die geltenden Mindestgrößen der Reviere, eine ausreichende Mindestpachtdauer, die Begrenzung der Höchstzahl der im Revier zur Jagdausübung berechtigten und insbesondere das Prinzip der flächendeckenden Hege und Bejagung.
Ein effektiver Wild- und Jagdschutz - also der Schutz von Wildtieren vor schädlichen Einflüssen - muss erhalten bleiben. Dazu gehören beispielsweise die Bejagung von Neozoen, die Fütterung in Notzeiten und der Schutz vor Wilderei, Tierseuchen und wildernden Katzen und Hunden.
Die waidgerechte Fangjagd durch gut aus- und fortgebildete Jäger mit tierschutzgerechten Lebend- und Totfangfallen muss flächendeckend erhalten bleiben. Für den Artenschutz und eine erfolgreiche Niederwildhege ist die Fangjagd unverzichtbar.
Die geltenden Jagdzeiten haben sich weitgehend bewährt. Wo nötig, sind sie behutsam und unter Berücksichtigung jagdpraktischer Bedürfnisse und wildbiologischer Tatsachen anzupassen. Ausschließlich diese Kriterien können regionale Unterschiede begründen. Ruhephasen und Wildruhezonen sind für einen gesunden Wildbestand ebenso wichtig wie zur Verhütung von Wildschäden. Die Nachtjagd auf wiederkäuendes Schalenwild muss die Ausnahme bleiben.
Wild ist Bestandteil der Natur, dies bedeutet, dass auch Wildschäden bis zu einem gewissen Grad natürlich und damit zu tolerieren sind. Wildschäden in Feld und Wald lassen sich nur gemeinsam und regional von Jägern, Land- und Forstwirten als Bewirtschafter sowie Grundeigentümern vermeiden. Die Gesellschaft und alle Beteiligten sind aufgerufen, ihre Mitverantwortung wahrzunehmen und gemeinsam Lösungen für örtlich bestehende Probleme zu finden. Einseitige Schuldzuweisungen sind fehl am Platze. Statt einer bloßen Reduzierung des Wildbestandes sind gemeinsam integrierte Ansätze zu entwickeln, die auf angepasste Wildbestände, gute Lebensbedingungen des Wildes sowie land- und fortwirtschaftliche Maßnahmen abzielen, die eine ausreichende Bejagung ermöglichen.
Die natürliche Zuwanderung von heimischen Großsäugern wird seitens der Jägerschaft intensiv begleitet, die künstliche Wiederansiedlung wird jedoch grundsätzlich abgelehnt. Die Interessen der Landnutzer, Jäger und der ländlichen Bevölkerung in den betroffenen Gebieten müssen angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Bevölkerung bereit ist, Nutzungsausfälle und Eigentumseinschränkungen unentgeltlich hinzunehmen sowie eine Beeinträchtigung oder den Verlust etablierter, freilebender Arten zu akzeptieren. Das Vorhandensein geeigneter Lebensräume ist zwingend notwendig für die Rückkehr dieser Arten.
Geändertes Freizeitverhalten und neue Formen von Sport und Spiel in der Natur – wie zum Beispiel Geocaching – müssen im Einklang mit der Natur erfolgen und dürfen nicht zu Lasten des Wildes gehen. Gegenseitige Rücksichtnahme sowie Aufklärung und Information sollten Vorrang vor Verboten haben. Die geltenden Regelungen sind einzuhalten und die Interessen von Eigentümern und Nutzern sind zu wahren.
Jagdhunde müssen gut ausgebildet sein, damit die Jagd waidgerecht und damit tierschutzgerecht durchgeführt werden kann. Zur qualifizierten Jagdhundeausbildung auch am lebenden Wild, zum Beispiel hinter der Ente, im Schwarzwildgatter und zur Baujagd, gibt es derzeit keine Alternative. Sie ist erforderlich und tierschutzgerecht. Die verantwortlichen staatlichen und privaten Stellen werden außerdem aufgefordert, die Brauchbarkeitsprüfungen bundesweit anzuerkennen, auch wenn nicht alle Anforderungen überall gleich sind.
Wegen des bundesweit gültigen Jagdscheins ist eine bundesweit einheitliche Jägerausbildung und -prüfung anzustreben. Das hohe Niveau der praxisgerechten Ausbildung und Prüfung muss daher gehalten und vereinheitlicht werden. Zur waidgerechten Jagdausübung gehört eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Jägerschaft. Dazu zählt auch das regelmäßige Training mit der zur jeweiligen Jagdmöglichkeit notwendigen Waffe.
Technische Weiterentwicklungen wie bessere optische Instrumente, Waffen und Ausrüstung sind ergebnisoffen zu prüfen ob und unter welchen Umständen ihr Einsatz dem Tierschutz, der Waidgerechtigkeit, der Gesundheit und der Sicherheit gerecht wird.
Jagd ist auch Primärproduktion von Wildbret als Lebensmittel. Jäger leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit gesundem und hochwertigem Wildbret aus der Region. Jäger nehmen ihre Verantwortung für die Sicherheit des Lebensmittels ernst.
Zur Erfüllung ihrer jagdlichen Aufgaben sind Jäger auf ihre Waffen angewiesen. Verschärfungen des Waffenrechts sind, auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, überflüssig. Überzogene oder rechtswidrige Gebühren und Steuern sind nicht gerechtfertigt und werden abgelehnt.