Keine Forderungen nach Seehundjagd in Niedersachsen
„Für uns in Niedersachsen ist eine Bejagung des Seehundes überhaupt kein Thema“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) mit Blick auf die aktuell geführte Diskussion in Schleswig-Holstein. Die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes die Seehunde dem Jagdrecht zu entziehen, wies er allerdings vehement zurück: „Der Seehund unterliegt in Niedersachsen zwar dem Jagdrecht – bejagt wird er allerdings nicht. Im Gegenteil, durch die Regelungen des Jagdrechts unterliegt er der Hegeverpflichtung und damit einer besonderen Fürsorge der Jägerinnen und Jäger“, so Dammann-Tamke weiter.
Die Erfolgsgeschichte der Seehunde in Niedersachsen ist zu einem Großteil auch ein Erfolg des ehrenamtlichen Engagements vieler Jägerinnen und Jäger Niedersachsens. Vor über 40 Jahren wurde auf Initiative einiger Jäger in Norden-Norddeich die heutige Seehundstation Nationalpark-Haus gegründet. Auch heute noch sind es Wattenjagdaufseher, die verwaiste Heuler einsammeln, pflegen und wieder aussetzen und so praktischen Artenschutz betreiben.
„Der Seehund ist die Symboltierart für das niedersächsische Wattenmeer und wie keine andere Art geeignet, Kinder und Jugendliche für die Belange des Ökosystems Wattenmeer zu interessieren. Die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden sich auch weiterhin für den Schutz der Seehunde einsetzen“, so der Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen abschließend.
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