Landesjagdverband NRW ruft zur Sachlichkeit auf
Angesichts der aktuellen Diskussion über mögliche jagdrechtliche Änderungen in NRW bekräftigt der Landesjagdverband NRW seinen Willen zu sachlichen Gesprächen. Er fordert gleichzeitig alle anderen Beteiligten und jene, die sich gerne beteiligen würden, zur Sachlichkeit auf. Konkret richtet sich dieser Appell an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und den Naturschutzbund Deutschland (NABU). Beide hatten in aktuellen Meldungen diesen Pfad der Sachlichkeit verlassen.
So wird ein BUND-Sprecher in einer aktuellen dpa-Meldung mit den Worten zitiert: „Jäger töten in NRW jährlich 50 000 Füchse zwecks Tollwutbekämpfung, dabei ist die Tollwut durch den Einsatz von Impfködern längst ausgeschaltet worden.“ Diese Darstellung ist falsch. Natürlich wird dem Fuchs auch zur Seuchenprävention nachgestellt. Die Bejagung von Fuchs, Steinmarder, Iltis, Waschbär und anderen Beutegreifern gilt aber auch als aktiver Natur- und Artenschutz vor allem für Bodenbrüter. Dies wurde auch auf einem LJV-Symposium im Jahr 2011 in Arnsberg von international renommierten Wildbiologen und Naturschutzpraktikern bekräftigt. Selbst der NABU betreibt auf einigen der von ihm betreuten Naturschutzgebiete aktiv die Fallenjagd auf Fuchs, Marder und Co.
Wenn der NABU seinerseits den Landesjagdverband zum konstruktiven Dialog auffordert, so kann dies nur als Versuch gewertet werden, sich selbst erneut ins Spiel zu bringen. Denn der Landesjagdverband NRW steht immer für sachlich fundierte Gespräche zur Verfügung.
Der BUND entfernt sich bereits seit einiger Zeit immer weiter aus dem Kreis ernstzunehmender Sachverständiger, wenn es um Jagd und Jäger geht. In der WDR-Fernsehsendung „Westpol“ am 2. September hatte der BUND-Sprecher behauptet, 93 Prozent aller Wildtiere würden von Jägern aus „purer Lust am Töten“ gestreckt. „Das ist eine tatsachenfreie Behauptung und der bewusste Versuch, Jagd und Jäger zu diskriminieren“, so der Landesjagdverband.
Wenige Tage später sorgte der BUND mit der Behauptung, dass die Jagd Schäden in Land- und Forstwirtschaft fördert, anstatt sie zu reduzieren, für Erstaunen in Expertenkreisen. Denn die Behauptung steht im Widerspruch zu allen praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen der Land- und Forstwirtschaft. Auch neueste Forschungsergebnisse aus dem Projekt „Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft“ unter Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ignorierte der BUND.
Niemand und schon gar nicht die nordrhein-westfälische Landesregierung werde sich auf unzuverlässige und polemische „Ratgeber“ in der Auseinandersetzung um das künftige Jagdrecht im Land verlassen können, betonte der Landesjagdverband NRW.
Zu der Bemerkung eines Ministeriumssprechers in einer dpa-Meldung, das derzeitige Jagdgesetz basiere auf 50 bis 100 Jahre altem Recht, stellt der Landesjagdverband folgendes fest: Das Landesjagdgesetz ist derzeit in der Fassung vom 7. Dezember 1994 in Kraft und wurde seither zehnmal geändert, zuletzt erst im Januar 2010. Es ist somit absolut aktuell.
Der für die Jagd zuständige Landesminister Johannes Remmel hat auf dem Landesjägertag des LJV NRW am 25. August in Düsseldorf dem Landesjagdverband mit rund 65.000 Mitgliedern intensive Gespräche vor einer Jagdrechtsnovellierung angeboten. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg hatte diese Haltung begrüßt und betont, dass für die Landesvereinigung der nordrhein-westfälischen Jäger nur sachliche Kriterien als Maßstab gelten können. Konkrete Gesetzesinitiativen werden von der Landesregierung nicht vor Anfang 2013 erwartet. Deshalb hält es der LJV nicht für angemessen, zum jetzigen Zeitpunkt zu Protestmaßnahmen aufzurufen.
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