Deutsches Reviersystem bleibt unstrittig
Anlässlich des Gesetzesentwurfs zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Michael Goldmann:
Die Änderung im Bundesjagdgesetz, die nun von der Bundesregierung vorgeschlagen wurde, beschränkt sich auf die Umsetzung des EGMR-Urteils. Dies war auch wichtig, um schnellstmögliche Klarheit für alle Betroffenen herzustellen. Die Kritik von Bündnis 90 Die Grünen, NABU und BUND, die Bundesregierung sei vor der Jägerlobby eingeknickt, ist in diesem Zusammenhang schlichtweg plump. Eine inhaltliche Novellierung war nicht das Ziel der gesetzlichen Anpassung.
Die Neuregelung gibt nun Grundstückseigentümern die Möglichkeit, aus einer Jagdgenossenschaft auszutreten, wenn dieser aus ethischen Gründen die Bejagung auf seinen Flächen ablehnt und diese ausreichend der Behörde begründen kann. Ein Flickenteppich der bejagbaren Flächen darf dennoch nicht entstehen, um gesunde und artenreiche Wildbestände nicht zu gefährden. Aus diesem Grund müssen die Anträge sorgfältig von den Behörden geprüft und mit den Interessen der anderen Genossenschaftsmitglieder abgewägt werden.
Die ca. 350.000 Jäger in Deutschland sind gut ausgebildete Fachleute, die mit viel ehrenamtlichem Engagement den Artenreichtum und Naturschutz fördern. Mit dem Anlegen von Wildbiotopen, Blühstreifen oder der Wildunfallversorgung sind nur Bruchteile des gesellschaftlichen Einsatzes genannt, die Jäger in ihrer Freizeit erbringen.
Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, erklärt anlässlich der Gesetzesänderung des Bundesjagdgesetzes, wie wichtig die schnelle Umsetzung des EGMR-Urteils ist. (Foto: Büro Goldmann)
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