Einheitliche Eckpunkte in der Jägerausbildung beschlossen
Das Präsidium des DJV hat sich auf Eckpunkte in der Jägerausbildung geeinigt, welche bundesweite Gültigkeit erlangen sollen. Knut Falkenberg, im DJV-Präsidium zuständig für das jagdliche Schießen und die Jägerausbildung, betont: „Jäger stehen mehr und mehr in der Öffentlichkeit, daher müssen sie kompetent ausgebildet und immer auf dem neuesten Stand sein“. Zudem habe sich die Art der Ausbildung in der heutigen Zeit geändert. Viele Naturbegeisterte entschieden sich aus beruflichen Gründen für einen Kompaktlehrgang. Darunter dürfe aber nicht die Qualität der Ausbildung und ihrer Ergebnisse leiden, so Falkenberg weiter.
Für die Bereiche Ausbildung und Prüfung hat sich das DJV-Präsidium auf einheitliche Standards verständigt. Dazu Knut Falkenberg: „Wenn ein Jagdschein oder Falknerjagdschein im gesamten Bundesgebiet gleichwertig gültig ist, dann muss auch die Ausbildung und Prüfung gleichwertig sein.“ Um zur Prüfung zugelassen zu werden, sollen mindestens 100 Stunden Theorie und zusätzlich die praktische Ausbildung sowie das jagdliche Schießen absolviert werden. Bei den Prüfungsschwerpunkten sind die Bereiche Wildökologie und Naturschutz enthalten. Die Themen Wildkrankheiten und hygienische Behandlung erlegten Wildes sind vor dem Hintergrund der Lebensmittelsicherheit von Wildbret von besonderer Bedeutung. Bei der Schießausbildung sollte möglichst der „laufende Keiler“ geprüft werden. In Anbetracht des Tierschutzes, vor allem auf Bewegungsjagden, müsse diese Disziplin beherrscht werden. Inhalte in der theoretischen Ausbildung wie Fallenjagd und Fanggeräte, Jagdethik, Waidgerechtigkeit, Geschichte der Jagd und jagdliches Brauchtum sollen auch in den Kompaktkursen nicht zu kurz kommen.
Eine bundesweit einheitliche und qualifizierte jagdliche Ausbildung ist heute wichtiger denn je. „Die praktische Ausbildung, die theoretische Vorbereitung auf die Prüfung und das folgende Jägerleben bilden eine untrennbare Einheit“, unterstreicht Falkenberg. Jäger erfüllen einen gesetzlichen Auftrag, dem sie gerecht werden müssen. Zusätzlich sind sie die einzigen staatlich geprüften Naturschützer.