Rotwild bald vogelfrei?
Mit der durch die rheinland-pfälzische Landesregierung angekündigten, neuen Landesjagdverordnung könnten für viele Wildtiere schwierige Zeiten anbrechen. Arten- und tierschutzgerechte Jagd sieht anders aus.
Aufhebung der Schonzeit für Rot-, Dam- und Muffelwild außerhalb von Bewirtschaftungsbezirken sowie Streichung der Güteklassen beim männlichen Rotwild, Jagdzeitverlängerung für den Rehbock und Vollschonung für den Iltis: So stellt sich die Landesregierung in Mainz offenbar eine nachhaltige Jagd vor.
Kurt Alexander Michael, Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV), kritisiert die Pläne der Landesregierung scharf. „Sollten all diese Vorhaben Wirklichkeit werden, ist kaum noch eine sinnvolle, nachhaltige und revierübergreifende Jagd möglich“, zeigt sich Michael verärgert. „Durch die Abschaffung der Schonzeiten für Rot-, Dam- und Muffelwild außerhalb der behördlich festgesetzten Bewirtschaftungsbezirke, werden diese Arten so gut wie vogelfrei. Wann immer beispielsweise ein Stück Rotwild diese Grenzen überschreitet, würde der gesetzliche Schießbefehl gelten. Unsere größte Wildart erhält damit außerhalb der Bewirtschaftungsgebiete den gleichen Schutzstatus wie die Bisamratte.“ Es müsse daher vielmehr über die Auflösung dieser „Wildtier-Gettos“ nachgedacht werden, so Michael weiter.
Auch die Abschaffung der Güteklasseneinteilung beim Rothirsch sei unnötig, ja kontra-produktiv. Eine wirkliche Regulation des Bestandes erreiche man nur über das weibliche Rotwild als Reproduktionsträger, nicht über eine Liberalisierung der Hirscheinteilung. „Gleiches gilt für die Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock. Studien haben gezeigt, dass trotz Jagdzeitverlängerung keine signifikante Streckensteigerung erzielt wird. Vielmehr verlagert sich das Streckenbild hin zu den Böcken. Nur dumm, dass diese eine zweitrangige Rolle bei der Populationsdynamik spielen“, sagt der Verbandspräsident. „Will man den Bestand senken, muss bei den weiblichen Stücken – den Ricken – jagdlich eingegriffen werden!“
Führt die Landesregierung eine ganzjährige Schonzeit für den Iltis ein, kann dieses Raubtier ungehindert Kiebitz, Rebhuhn, Feldhase und Co. dezimieren. „In keinem einzigen Teil von Rheinland-Pfalz ist der Bestand des Iltis‘ bedroht“, erklärt Michael. „Dieser Plan ist für den Tier- und Artenschutz in der ausgeräumten Kulturlandschaft eine Bankrotterklärung. Seltene Tierarten werden es durch das geplante Jagdverbot auf den Iltis noch schwerer haben.“
Verbandspräsident Michael sieht eines der nachhaltigsten und tierschutzgerechtesten deutschen Landesjagdgesetze in Gefahr. „Erst 2010 setzte die damalige SPD-Regierung das aktuell gültige rheinland-pfälzische Jagdgesetz in Kraft. Jetzt soll dieses Gesetz durch eine neue, in weiten Teilen ideologisch geprägte Jagdverordnung ausgehölt werden“, sagt Michael. „Der LJV appelliert eindringlich an die Landesregierung, die unsinnigen und tierschutzfeindlichen Teile der Verordnung über Bord zu werfen.“
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
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