Wildkameras: Zulässigkeit geklärt
Wildkameras werden von Jägern nahezu ausschließlich an Kirrungen eingesetzt, um festzustellen, ob und wann Schwarzwild sich dort aufhält. An einer Kirrung wird eine geringe Menge Lockfutter, zumeist Mais, ausgebracht, um Schwarzwild zu erlegen. Gerade bei der derzeitigen, sehr großen Population an Schwarzwild ist es wichtig, diese möglichst effizient und dabei zugleich störungsarm zu bejagen.
Wildkameras werden schon von der Zweckbestimmung her nicht an Orten eingesetzt, an denen der Wald besonders häufig von Menschen besucht wird. Dort wäre die Möglichkeit der Informationsgewinnung über unsere Wildtiere mit Sicherheit am geringsten.
Ein Missbrauch von Wildkameras durch Jäger ist der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bisher nicht bekannt geworden und würde von dieser auch nicht hingenommen.
Der ständige Ausschuss der VJS für Datenschutz hat sich bereits vor mehr als einem halben Jahr mit Fragen des Einsatzes von Wildkameras beschäftigt und in seiner Sitzung vom 21. August 2012 ein datenschutzrechtliches Gutachten hierzu vorgestellt. Der Datenschutzbeauftragte der VJS und Jurist Michael Helling zusammenfassend: „Der Einsatz von Kameras zur Wilderfassung ist im unmittelbaren Bereich jagdwirtschaftlicher Einrichtungen, insbesondere auch von abseits der Wege gelegenen Kirrungen, die nach den Rechtsvorschriften des Landeswaldgesetzes von Waldbesuchern nicht betreten werden dürfen, datenschutzrechtlich zulässig.“
Landesjägermeister Dr. Daniel Hoffmann teilte mit, dass in Kürze ein Gespräch mit der Landesdatenschutzbeauftragten stattfinden wird, um die Rechtslage beim Einsatz von Wildkameras noch einmal gemeinsam zu erörtern und konkrete Empfehlungen für den Spielraum bei deren Einsatz im Wald auszuarbeiten. Der Landesjägermeister wies im Übrigen darauf hin, dass die in den Medien genannte Zahl von 5.000 Kameras in saarländischen Wäldern weit überzogen ist. In manchen der rund 400 saarländischen Privatreviere kommen mehrere Kameras zum Einsatz, in vielen anderen Revieren hingegen gar keine.
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