Wie betrifft das AIHTS-Abkommen die Jagd?
Das Abkommen umschließt den Fang von 19 Säugetierarten (Pelztierarten), von denen elf in Europa vorkommen, für folgende Zwe cellpadding="0" cellspacing="0">
Ursprüngliche 13 Tierarten (Nordamerika und Russland)
Hinzugefügte europäische Arten
Coyote – Canis latrans
(Europäischer) Biber – Castor fiber
Wolf – Canis lupus
(Europäischer) Fischotter – Lutra lutra
(Nordamerikanischer) Biber – Castor canadensis
(Europäischer) Luchs – Lynx lynx
Rotluchs – Felis rufus
Baummarder – Martes martes
(Nordamerikanischer) Fischotter – Lutra canadensis
(Europäischer) Dachs – Meles meles
(Nordamerikanischer) Luchs – Lynx canadensis
Marderhund – Nyctereutes procyonoid
Fichtenmarder – Martes americana
Fischmarder – Martes pennanti
Zobel – Martes zibellina
Hermelin – Mustela erminea
Bisamratte – Ondatra zibethicus
Waschbär – Procyon lotor
(Nordamerikanischer) Dachs – Taxidea taxus
*in fett gedruckt: Arten, die in Deutschland vorkommen
Für Arten, die im Abkommen nicht aufgeführt sind, gilt das AIHTS nicht. Das heißt, dass Fallen, die z.B. für Fuchs oder Steinmarder eingesetzt werden, nicht nach AIHTS zertifiziert sein müssen. Zu beachten ist aber, dass die Vertragsparteien das Abkommen in Zukunft auch auf weitere Arten erweitern können.
Weitere Aspekte des AIHTS:
- Das AIHTS sieht vor, dass die Vertragsparteien ein Training für Fallensteller/Fallenverwender entwickeln und bereitstellen. Dabei stehen die Sicherheit des Fallenstellers sowie die Fangmethode (Falle, Fallenort, Stellzeitpunkt usw.) und der selektive Fang im Vordergrund
- Die Parteien des AIHTS treffen sich in regelmäßigen Abständen, um die Umsetzung des Abkommens zu begleiten und zu überwachen. Die Delegierten dieses Treffens bilden den Gemeinsamen Verwaltungsausschuss (Joint Management Committee, JMC). Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein ständiger Beobachter des JMC.
- Laut AIHTS sollen die im Abkommen genannten Normen weiterentwickelt werden. So sollen die Vertragsparteien die Forschung zur Weiterentwicklung der Normen fördern und ermutigen. Darüber hinaus soll in regelmäßigen Abständen eine Neubewertung und Aktualisierung der Normen vorgenommen werden. Dies dient einer kontinuierlichen Weiterentwicklung von Fallen hinsichtlich des Tierschutzes.