Fangjagd! Aber wie?
21. Oktober 2013 (djv) Gensingen
Die Fangjagd, als Teilbereich der Jagd, unterliegt individuellen Landesregelungen, die vom Jagdausübungsberechtigen beachtet werden müssen. Das Bundesjagdgesetz gibt die Rahmenbedingungen vor. Die Vielzahl der unterschiedlichen Gesetze bietet immer wieder Anlass zu Diskussionen. Der Deutsche Jagdverband hat daher eine Übersicht der derzeit gültigen länderspezifischen Regelungen zur Fangjagd zusammengestellt.
Länderspezifische Vorgaben für die Fangjagd sind unter anderem für folgende Bereiche vorgegeben: welche Fanggeräte verwendet werden dürfen, ob Lebend- und/oder Totfanggeräte zulässig sind oder ein zusätzlicher Sachkundenachweis zum Ausüben der Fangjagd erbracht werden muss.