EU-Kommission: Halbautomaten stellen keine besondere Gefahr dar
In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärte die EU-Kommission, sie habe „2014 eine gründliche Überprüfung der Feuerwaffenrichtlinie durchgeführt. […] In dieser Studie wurde die Tatsache hervorgehoben, dass bestimmte halbautomatische Feuerwaffen, insbesondere automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische umgewandelt werden, besonders gefährlich sind, da sich diese leicht in Kriegswaffen verwandeln lassen.“
Der Dachverband der Jäger in Europa, FACE, begrüßt die Klarstellung und macht deutlich, dass halbautomatische Waffen verbreitet von Jägern und Sportschützen verwendet würden: Deren Kriminalisierung wäre ungerechtfertigt und hätte ohnehin keinerlei Auswirkung auf die Sicherheit. Denn Terroristen und Kriminelle beschafften ihre Waffen auf dem illegalen Markt. Zudem weist FACE darauf hin, dass es bisher keine Folgenabschätzung gebe, die die geplanten Verbote von Halbautomaten rechtfertigen würde.
„Die Kommission selbst hat das Risiko unsachgemäß umgerüsteter automatischer Feuerwaffen erkannt,“ bemerkt FACE-Generalsekretär Filippo Segato. „Das Schlupfloch stellen diejenigen Kriegswaffen dar, die so umgebaut sind, dass sie von Kriminellen und Terroristen wieder mit einer vollautomatischen Funktion versehen werden können. Dieses Problem kann gelöst werden, indem man die Markteinführung unsachgemäß umgebauter Feuerwaffen vermeidet." Die halbautomatischen Waffen der Jäger und Sportschützen dürfen hingegen nicht stigmatisiert werden.
FACE betont, dass durch die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich Deaktivierung und Umrüstung von Feuerwaffen die Schlupflöcher im bisherigen rechtlichen Rahmen wirksam geschlossen wurden. Zusätzliche Verbote dienten keinem Sicherheitszweck, sondern schränkten bestimmte Jäger und Sportschützen lediglich unnötig ein.