Etikettenschwindel im Namen des Naturschutzes
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt das grundsätzliche Bekenntnis des Naturschutzbundes (NABU) zur Jagd. „Wir freuen uns, dass wir nun gemeinsam für eine effektive Jagdausübung in Deutschland kämpfen“, so DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Dies sei wichtig, weil erst kürzlich die Tierrechtsorganisation PETA Strafanzeige gegen eine ordnungsgemäß durchgeführte Drückjagd gestellt und diese als „abartige Auswüchse der Jagd“ bezeichnet habe. Gerade diese Jagdmethode fordert allerdings der NABU als besonders effektive und vorrangige Jagdmethode.
Auf völliges Unverständnis bei den Jägern stößt allerdings die NABU-Forderung nach einer drastischen Verkürzung der Jagdzeiten für Schalenwild von Anfang September bis Ende Dezember. Es ist laut DJV nicht nachvollziehbar, warum zum Beispiel in der Zeit des größten Wildschadens, etwa im Mais, die Jagd auf Wildschweine ruhen soll. Das widerspricht einem modernen Wildtiermanagement. „Wer als Eigenjagdbesitzer wie der NABU allerdings überwiegend Wald und aus der Nutzung genommene Flächen bejagt, den stören Wildschäden in landwirtschaftlichen Kulturen herzlich wenig. Wir sollten neben Jägern insbesondere Landwirte fragen, was diese von Jagdzeiten mit völliger Jagdruhe von Januar bis August halten", sagte Leppmann. Die veröffentlichte Jagdposition des NABU ist laut DJV eine reine Waldposition, die an den Realitäten einer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft vorbei geht. Der Waldanteil beträgt in Deutschland lediglich 30 Prozent.
Der NABU lehnt außerdem in seiner Position die Verwendung von Fallen im Rahmen der Jagdausübung gänzlich ab. Allerdings wird in Naturschutzprojekten das Fallenstellen unter der Bezeichnung des „Prädatorenmanagements“ legitimiert, staatlich gefördert und von Naturschutzverbänden – insbesondere vom NABU – aktiv praktiziert. „Ob eine Falle im Rahmen der Jagdausübung oder im Rahmen des Naturschutzes gestellt wird, es bleibt dieselbe Falle, in der ein Tier auf dieselbe Art und Weise gefangen wird. Alles andere ist Etikettenschwindel“, so Leppmann.
Eine Vielzahl von Naturschutzprojekten – etwa zum Schutz von Wiesenbrütern oder Sumpfschildkröten – zeigt, dass Artenschutz mit Lebensraumgestaltung alleine nicht zum gewünschten Erfolg führt. Eine effektive Reduzierung der zumeist dämmerungs- und nachtaktiven Beutegreifer wie Fuchs, Marder, Waschbär und Marderhund wird erst durch den fachkundigen Einsatz von Fanggeräten erreicht. Wer bedrohten Arten helfen will, der muss eine effektive Fangjagd erhalten. Die Mitglieder von DJV und NABU praktizieren dies bereits hervorragend in zahlreichen gemeinsamen Projekten vor Ort. „Wir wünschen uns, dass diese am Artenschutz orientierte Zusammenarbeit auch auf der Bundesebene besser funktionieren würde", sagt Andreas Leppmann.
Das geforderte Verbot einer selektiven Fangjagd lässt völlig außer Acht, dass Steinmarder auf dem Dachboden oder unter der Motorhaube dann auch nicht mehr gefangen werden dürfen. Ob damit der so oft beschworene gesellschaftliche Wille getroffen wird, bleibt zweifelhaft. Für Jäger besteht kein Unterschied zwischen einer Mausefalle, die jeder Hausbesitzer stellen darf oder einer Falle für den Marder. Der DJV steht deshalb auf dem Standpunkt, dass für jedes Wirbeltier der gleiche Tierschutz gelten muss. Einen Zwei-Klassen-Tierschutz lehnt der Verband strikt ab.
Der DJV begrüßt, dass der NABU die Jagd zur Produktion eines hochwertigen Nahrungsmittels anerkennt – Sinn und Zweck des Jagens seit Urzeiten. Verbraucherinnen und Verbraucher, die noch einen Weihnachtsbraten aus regionaler Produktion und freier Wildbahn suchen, können sich unter www.wild-auf-wild.de informieren.