Einsatz von Wildkameras erlaubt
„Nach sehr konstruktiven Gesprächen mit dem LfDI konnten wir eine Einigung bezüglich des Einsatzes von Wildkameras erzielen und somit Rechtssicherheit für die rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jägern schaffen“, sagt LJV-Vizepräsident und Justitiar Dieter Mahr. „Mit den gemeinsam erarbeiteten Regeln zum Einsatz der Technik, enden die zum Teil sehr emotional geführten Diskussionen der Vergangenheit. Die Richtlinien, die ab sofort für Rheinland-Pfalz gelten, heben sich wohltuend von den teilweise sehr viel stringenteren Vorgaben in anderen Bundesländern ab.“
Waidmänner und -frauen dürfen Wildkameras nutzen, wenn sie diese auf Einzelbildmodus (nicht auf Videomodus) einstellen. Der Bildfrequenz-Zeitabstand ist so einzustellen, dass ein durchschnittlicher Waldbesucher das von der Kamera überwachte Gebiet durchqueren kann, ohne mehrfach fotografisch erfasst zu werden.
Prinzipiell ist der Einsatz von Wildkameras auf jagdliche Einrichtungen sowie Wildwechsel – also in der Regel abseits von Wegen – beschränkt. Um die Wahrscheinlichkeit von Aufnahmen, auf denen Personen zu sehen sind, zu minimieren, sind die Wildkameras entweder in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten zu installieren. Sollten dennoch einmal Personen abgelichtet worden sein, sind diese Aufnahmen unverzüglich zu löschen. Ausnahmen sind von Wildkameras aufgenommene Straftaten. Diese Bilder dürfen zwecks Aufklärung an die Ermittler weitergegeben werden.
Die vollständigen gemeinsamen Richtlinien zum Einsatz von Wildkameras sind auf der Homepage des LJV zu finden: www.ljv-rlp.de.