Normenkontrollverfahren gegen Jagd- und Schonzeitenverordnung eingeleitet
Gegen Teile der seit 2014 für Schleswig-Holstein geltenden Jagd- und Schonzeiten-verordnung haben nunmehr 14 Kläger, unterstützt durch den Landesjagdverband Schleswig-Holstein, den Arbeitskreis Jagdgenossenschaften und Eigenjagden, den Bauernverband, den Waldbesitzerverband und der Arbeitsgemeinschaft des Grund-besitzes, sogenannte Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht des Landes Schleswig-Holstein eingereicht.
Unterstützt werden die Kläger ebenfalls vom Verband der Binnenfischer und Teichwirte sowie dem Landesfischereiverband, die ausdrücklich ihre Solidarität bekunden und ein geschlossenes Vorgehen als Signal der sogenannten Nutzerverbände gegenüber Minister Dr. Habeck befürworten.
Ziel ist es, die angegriffenen Teile der Verordnung für unwirksam erklären zu lassen, da Sie nach Auffassung der Kläger gegen höherrangiges Recht verstoßen.
Insbesondere sei das Jagdrecht bzw. das Jagdausübungsrecht als grundrechtlich geschütztes Eigentumsrecht der Kläger durch die Verordnung zu den jeweils beklagten Wildarten verletzt.
Diese Rechtssauffassung wird durch ein Gutachten des Rechtsprofessors Dr. Michael Brenner, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Jena, gestützt. Prof. Brenner wurde als Prozessbevollmächtigter aller Kläger benannt und wird die Kläger in den Verfahren vor dem OVG vertreten.
Seit April gelten in Schleswig-Holstein neue Jagd- und Schonzeiten. Nach Auffassung der Kläger sind die für die Verordnung notwendigen Begründungen fehlerhaft bzw. wurden überhaupt keine Begründungen gegeben. Insbesondere werden die aufgehobenen bzw. verkürzten Jagdzeiten bei den Schalenwildarten (Rot-, Dam-, Sika- und Rehwild) als auch bei Gänsearten, Feldhase, Kaninchen, Ringeltaube, Rebhuhn und Elster zur juristischen Überprüfung gestellt.