(Quelle: Kauer/DJV)

Öko-Regelungen besser ausgestalten

27. März 2025 (DJV/LJV BW) Berlin/Stuttgart

Agrarministerkonferenz: Jäger veröffentlichen Empfehlungen für den besseren Schutz von Feldvogelarten und Feldhase. Vorliegende Vorschläge aus der Politik sind mangelhaft. Entscheidend für Blühflächen sind optimale Lage und Mindestbreite.

Arten wie Feldlerche, Rebhuhn und Kiebitz sollen von den neuen Öko-Regelungen profitieren.
Arten wie Feldlerche, Rebhuhn und Kiebitz sollen von den neuen Öko-Regelungen profitieren. (Quelle: Rolfes/DJV)

Anlässlich der Agrarministerkonferenz in Baden-Baden veröffentlicht der Deutsche Jagdverband (DJV) in Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) Empfehlungen für die Ausgestaltung der neuen Öko-Regelungen, die ab kommendem Jahr gelten sollen. Profitieren sollen davon Arten wie Feldlerche, Rebhuhn, Kiebitz, ebenso Feldhase oder zahlreiche Insekten. Die derzeit vorliegenden Vorschläge aus der Bundespolitik sind nach Ansicht der Jäger mangelhaft, da wichtige Kriterien für die Förderung der Artenvielfalt im Offenland fehlen und die Vorgaben unnötig kompliziert sowie praxisfremd sind. 

"Der Fokus der Gemeinsamen Agrarpolitik im Bereich Artenvielfalt muss auf freiwilligen, hochwertigen Maßnahmen liegen, die naturschutzfachlich Sinn machen, für Landwirte praktisch umsetzbar sind und gleichzeitig wirtschaftlich interessant", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Carsten Scholz. Bei den Öko-Regelungen handelt es sich um freiwillige einjährige Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt im Offenland auf Basis der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU.

In seinen Empfehlungen an die Agrarminister der Bundesländer betont der DJV, dass Lage und Größe von Brachen und Blühflächen entscheidend sind für die Artenvielfalt. Sie sollten im Offenland gleichmäßig verteilt sein – und zwar möglichst vollständig umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen, zumindest jedoch an den Längsseiten. Die Lage an Waldrändern ist schlecht geeignet, etwa wegen ungünstigem Mikroklima durch Schatten für Insekten oder hohem Fraßdruck durch Beutegreifer aus dem Wald für Bodenbrüter. Ebenso wenig geeignet für Bodenbrüter oder Feldhasen ist die Lage entlang störungsreicher Wege. Der DJV empfiehlt eine Mindestbreite für Blühflächen von 20 Metern und eine Maximalbreite von 40 Metern. Danach ist keine merkliche Qualitätszunahme für viele Feldvogelarten mehr zu verzeichnen.

Qualität

  • Überjährigkeit: Blühfläche bleibt über den Winter stehen Deckung und Brutplätze für Bodenbrüter sowie Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten 
  • geeignete Bewirtschaftung: Fläche im Spätsommer des Vorjahres anlegen, keine Bearbeitung während der Brut- und Setzzeit
  • Vegetation: heterogene Struktur durch artenreiche Zusammensetzung (Selbstbegrünung oder Aussaat)
  • Größe: Mindestbreite 20 Meter für reduziertes Prädationsrisiko. Ab 40 Meter Breite kein Qualitätszuwachs mehr für viele Feldvogelarten.

Lage

  • positiv: Blühflächen und Brachen umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen  zumindest an den Längsseiten
  • positiv: gleichmäßige Verteilung im Raum für funktionalen Biotopverbund
  • ungünstig: Randstrukturen wie Waldränder oder hohe Gehölze schlechtes Mikroklima für Insekten und hoher Prädationsdruck durch Beutegreifer (Wertgebende Feldvogelarten wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz sind Kulissenflüchter)
  • ungünstig: störungsreiche Wege  hoher Druck durch Freizeitnutzung ergibt permanente Störung, Stress und schließlich Meidungsverhalten durch wertgebende Feldvogelarten oder Feldhasen.