Pflanzenschutz: Unbürokratische Ausnahmeregelung für Jäger
22. Dezember 2011 (djv) Berlin
Der Bundesrat hat Ende Dezember 2011 der Neuordnung des Pflanzenschutzgesetzes zugestimmt: Damit dürfen Jäger und Waldbesitzer Pflanzenschutzmittel zur Wildschadensverhütung anwenden, ohne vorher ihre Sachkunde gegenüber der Behörde nachgewiesen zu haben. In dem neuen Gesetz ist nun für nicht-gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln eine Ausnahme vom Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Wildschadensverhütung vorgesehen.
Der DJV hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für diese sinnvolle und unbürokratische Regelung eingesetzt.
Das Pflanzenschutzgesetz wurde auf Grund von europäischen Vorgaben geändert und wird zeitnah in der jetzt beschlossenen Fassung in Kraft treten.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
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