(Quelle: Kauer/DJV)

Position des DJV zu den Vorschlägen der EU-Kommission zum „greening“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die Verordnungsvorschläge der EU-Kommission (Stand 19. Oktober 2011) zum „greening“ der Gemeinsamen Agrarpolitik werden grundsätzlich begrüßt.

Neben der vorgesehenen Fruchtartendiversifizierung und dem Erhalt von Dauergrünland werden insbesondere den sog. „Ökologischen Vorrangflächen“ hohe Bedeutung beigemessen, da sie ein großes Potenzial besitzen Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere zu schaffen bzw. diese zu verbessern.

Auf der Grundlage der bisherigen DJV-Position zur Weiterentwicklung der GAP vom 07.10.2010 wird weiterhin der freiwillige Vertragsnaturschutz vor den verpflichtenden Maßnahmen gesehen. Von daher wird vorgeschlagen, eine Kombination und eine Verrechnungsmöglichkeit zwischen I. und II. Säule zu schaffen. Freiwillig bereits angelegte ökologische Vorrangflächen sollten anrechenbar sein und darüber hinaus zusätzlich gefördert werden.

Eine verpflichtende Schaffung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der I. Säule macht nur Sinn, wenn über einen sog. „Top up“ die jeweilige Ertragslage des Standortes berücksichtigt und ein finanzieller Ausgleich geschaffen wird. Eine angemessene Entschädigung sorgt dafür, dass die gewünschte Flächenuntergliederung und damit die angestrebte regionale Biotopvernetzung (insbesondere in intensiv genutzten Ackerbauregionen) tatsächlich ökologisch sinnvoll und flächendeckend umgesetzt wird. Dazu sollten vorhandene Finanzmittel im Rahmen der II. Säule verstärkt für Agrarumweltmaßnahmen und als „Top up“ Prämie eingesetzt werden. Ebenso sollten Co-Finanzierungmöglichkeiten auch außerhalb des Prämiensystems zugelassen werden. Bei der Umsetzung des „greenings“ sollten die Jagdgenossenschaften und Jäger vor Ort beteiligt werden.

Im Rahmen ihres Förderpreises „Wildtierfreundliche Landwirtschaft“ hat die Jägerstiftung natur+mensch im Januar 2012 landwirtschaftliche Betriebe prämiert, die in ihren Betrieben bereits aktives „greening“ durchführen.

Generell:
Die Förderhöhe soll finanzielle Anreize schaffen und für Landwirte selbst bei verändertem Marktgeschehen interessant bleiben, um damit die langfristige Ausgestaltung dieser Maßnahmen zu sichern.