Der DJV und die Berufsjäger
Seit der Gründung des DJV im Jahr 1949 in Bad Dürckheim ist eine „Abteilung Berufsjäger“ im Rahmen des Verbandes vorgesehen. Die Landesobmänner der Berufsjäger haben auf einer Tagung in Hann.-Münden im Jahr 1950 die Ansiedlung dieser Abteilung beim DJV beschlossen.
In den darauffolgenden Jahren sollen Vorschriften für Ausbildung und Prüfung der Berufsjäger von den Ländern geregelt werden. Der DJV erlässt eine Berufsjägerordnung und regelt dies somit in der Praxis. Dazu zählen z.B. die Einrichtung von Lehr-, Ausbildungs- und Musterrevieren sowie die Einrichtung von Schweißhundstationen.
Später wurde die Abteilung beim DJV in „Hauptabteilung Berufsjäger“ umbenannt, da die Berufsjäger bei den Landesjagdverbänden jeweils in der „Abteilung Berufsjäger“ geführt wurden.
Wo in den Landesjagdverbänden keine Abteilungen Berufsjäger mehr bestehen, arbeiten die Vorsitzenden des jeweiligen BDB-Landesverbandes häufig im Präsidium/Vorstand der Jägerschaft mit. In Einzelfällen gibt es eine Personalunion Landesobmann/Vorsitzender Landesverband der Berufsjäger.
Ab Mitte der 70ger Jahre setzt sich der DJV federführend dafür ein, bei einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes die Festschreibung des Berufes „Berufsjäger“ als staatlich anerkannten Lehrberuf zu erreichen. 1982 traten die entsprechenden Verordnungen in Kraft.
Die Organisation und Durchführung der Lehrgänge liegt in Verantwortung des BDB.
Es findet ein regelmäßiger Gedankenaustausch zwischen dem Deutschen Jagdverband (DJV) und dem Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) statt.