Schalldämpferregelung in Rheinland-Pfalz gelockert
Verboten waren Schalldämpfer im Jagdbetrieb zwar nicht, doch bürokratische Hürden machten den Erwerb nahezu unmöglich. Das ändert sich nun, denn das Innenministerium empfiehlt seinen nachgeordneten Waffenbehörden, auf „begründeten Antrag“ hin ein Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen (mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber) durch Jäger anzuerkennen.
„Wir begrüßen die Entscheidung von Innenminister Roger Lewentz, denn sie ist ein richtiger Schritt hin zu höherem Gesundheitsschutz bei der Jagdausübung“, sagt LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien fordern eine dem Stand der Technik folgende Lärmreduktion – und zwar direkt an der Lärmquelle.“
Lautlos wird die Jagd durch den Einsatz von Schalldämpfern dennoch nicht. Schalldämpfer sind nämlich nicht in der Lage, den Knall eines Schusses komplett zu unterdrücken. „Es wird lediglich der sogenannte Mündungsknall gedämpft, also das Geräusch, das direkt an der Mündung der Waffe entsteht“, erklärt LJV-Präsident Michael. „Es ist diese Geräuschquelle, die es zu unterdrücken gilt, um bleibende Hörschäden bei der Jagdausübung zu vermeiden.“ Bei großkalibrigen Waffen entsteht ein Knall mit einer Lautstärke von mehr als 160 Dezibel (dB). Ein brauchbarer Schalldämpfer reduziert diesen Knall des Schusses um bis zu 25 dB. Da Jagdgeschosse aber mit Überschallgeschwindigkeit fliegen, erzeugen sie während ihres Fluges bis zum Ziel ein Überschallknall, der trotz des Einsatzes von Schalldämpfern nach wie vor deutlich hörbar ist. Einen „lautlosen“ Schuss, wie er in Action-Filmen zu hören ist, wird es also in der Jagdpraxis nicht geben.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium folgt mit der nun vorliegenden Genehmigungspraxis dem guten Beispiel anderer Bundesländer wie Bayern oder Brandenburg. Parallel dazu wird das Innenministerium weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung anstreben.