So nicht !
Im vorliegenden Entwurf sind wesentliche Punkte so formuliert, dass es die Jägerinnen und Jäger sowie die Eigentümer und Nutzer der Grundstücke als Hauptbetroffene des Gesetzes nicht ausreichend mitnimmt und die Umsetzung in der Praxis erschwert.
Die unterzeichnenden Verbände sehen die dringende Notwendigkeit, den vorliegenden Gesetzentwurf zu einer für die Betroffenen akzeptablen und praktikablen Rechtsgrundlage weiterzuentwickeln.
Trotz einiger Änderungen sind Belange des Eigentumsrechts im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt und weiter verfassungsrechtlich angreifbar.
Der Gesetzgeber muss vielmehr den Weg zum Ziel suchen, der das Eigentum, die Jagdrechtsinhaber sowie die Jägerinnen und Jäger am wenigsten beeinträchtigt.
Die Verbände lehnen insbesondere die Möglichkeit der Herausnahme von Wildarten aus dem JWMG ohne Mitwirkung des Landtags als nicht gerechtfertigten Eingriff in das Eigentumsrecht ab.
Dem vom Land gesteckten Ziel des Bürokratieabbaus laufen Verbote und aufwändige Ausnahmetatbestände zuwider. Wir setzen auf die bewährte Stärkung der Eigenverantwortung der Betroffenen.
Die Verbände bieten nach wie vor an, sich aktiv und konstruktiv mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung für Wild, Jagd und Natur einzubringen. Das JWMG darf so nicht verabschiedet werden.