So viele Nutria erlegt wie nie zuvor
Im vergangenen Jagdjahr 2018/19 (1. April bis 31. März) haben Jäger in Deutschland 61.953 Nutria erlegt. Das sind knapp 18 Prozent mehr als im Jahr zuvor und 261 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Aufgrund anhaltend milder Winter kann sich die Nutria stark ausbreiten. Der Pflanzenfresser aus Südamerika untergräbt Deiche und frisst bedrohte Röhrichtarten. Die Nutria gilt als invasive Art, ebenso wie der Waschbär aus Nordamerika. Von ihm haben Jäger in der zurückliegenden Jagdsaison 166.508 Tiere erlegt - minus 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Marderhund aus China ist die dritte invasive Art, die sich stark ausgebreitet hat in Deutschland: 29.165 Tiere haben Jäger erlegt (minus 6,7 Prozent). Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute anlässlich Europas größter Jagdfachmesse, der Jagd und Hund in Dortmund, veröffentlicht.
Daten des von Jägern gegründeten Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD) zeigen die Verbreitungsschwerpunkte der Nutria: im westlichen und östlichen Niedersachsen (Ems, Elbe), in Nordrhein-Westfalen, im Westen Baden-Württembergs (Rhein), im Norden Sachsen-Anhalts (Elbe) sowie im Nordwesten und Süden Brandenburgs (Havel, Schwarze Elster, Spreewald, Neiße). Von 2006 bis 2015 hat sich das Vorkommen bundesweit verdoppelt, in 16 Prozent aller Jagdbezirke kommt die Nutria bereits vor. Neue Monitoring-Ergebnisse liegen im Sommer 2020 vor. Der Waschbär kommt inzwischen in 43 Prozent, der Marderhund in einem Viertel der Reviere vor.
Die wenig scheue Nutria unterhöhlt Uferbereiche und Deichanlagen oder legt Nester aus Schilf und Gras an. Sie kann Uferröhrichte durch Fraß stark schädigen und damit auch Lebensräume seltener Arten. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt deshalb an gefährdeten Orten den systematischen Einsatz von Lebendfangfallen und den Abschuss. Der DJV begrüßt diese Position, und weist darauf hin, dass auch für Waschbär und Marderhund eine intensive Jagd notwendig ist, um die Bestände einzudämmen. Die Einschränkung der Jagd in Schutzgebieten oder ein Verbot der Jagd mit der Falle ist nach Ansicht des DJV kontraproduktiv für den Artenschutz und fahrlässig.