(Quelle: Kauer/DJV)

Staatsgerichtshof befasst sich mit FDP-Klage gegen Jagdverordnung

13. November 2019 (dpa/lhe) Wiesbaden

Für die obersten hessischen Richter ist das Jagdrecht Neuland. Vor
dem Staatsgerichtshof ging es am Mittwoch um Dachse, Damwild und
Rebhühner. Für die Jagd auf Waschbären kündigte Umweltministerin Hinz Lockerungen an.

Hessens Umweltministerin Priska Hinz kündigte Lockerungen für die Jagd auf Waschbären an.
Hessens Umweltministerin Priska Hinz kündigte Lockerungen für die Jagd auf Waschbären an. (Quelle: Rolfes/DJV)

Verlässt der Dachs im Winter seinen Bau? Wann
bekommen Steinmarder ihre Jungen? Was frisst ein Waschbär? Vor dem
Staatsgerichtshof in Wiesbaden sind am Mittwoch Fragen diskutiert
worden, die für das oberste hessische Gericht eher ungewöhnlich
klingen. Verhandelt wurde eine Klage der FDP-Landtagsfraktion gegen
die Landesjagdverordnung, die 2016 in Kraft trat. Eine Entscheidung
soll nach den Worten des Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Roman
Poseck, am 12. Februar 2020 verkündet werden.

Die FDP-Fraktion kritisiert unter anderem die Schonzeiten für
Waschbären, Marderhunde, Dachse und für junges Damwild als zu lang.
Sie bemängeln außerdem, dass die Regelungen per Verordnung und nicht
per Gesetz auf den Weg gebracht wurden. Die Landesjagdverordnung
beschneide das Recht auf Eigentum über Gebühr und greife
verfassungswidrig in das Jagdrecht ein, argumentieren die Liberalen.
Die im Vergleich zu der vorangegangenen Regelung ausgeweiteten
Schonzeiten könnten den Wert bestimmter Jagdpachten schmälern.

Vor dem Staatsgerichtshof ging es in der rund vierstündigen Beratung
nicht nur um Fragen der Gesetzgebung und den in der Verfassung
verankerten Schutz des Eigentums - sondern auch viel um Wildbiologie.
Zur Diskussion rund um den Lebensraum des Rebhuhns merkte Präsident
Poseck an, dies sei «sicherlich ein weites Feld», das jedoch
größtenteils außerhalb der verfassungsrechtlichen Bewertung liegen
dürfte. Mit einer Entscheidung zum Jagdrecht betrete der
Staatsgerichtshof «Neuland».

Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) verteidigte die Vorgaben
der Jagdverordnung. Die Schonzeiten seien unter anderem wichtig, um
Muttertiere und die Aufzucht der Jungen zu schützen. «Es geht nicht
darum, die Jagd prinzipiell zu verhindern», sagte sie. Die Jagd sei
notwendig zum Artenschutz und zum Schutz des Eigentums. Die
Schonzeiten in einer Verordnung - und nicht per Gesetz - zu regeln,
habe sich bewährt. So könne das Land flexibler reagieren.

Hinz kündigte Lockerungen für die Jagd auf Waschbären an. Es gebe
gute fachliche Gründe, dass junge Waschbären künftig ganzjährig
bejagt werden dürfen, sagte sie während der Verhandlung. Seit
Inkrafttreten der alten Verordnung habe sich hier die Einschätzung
des Landes geändert, unter anderem sei der Waschbär inzwischen in die
EU-weite Liste der invasiven Arten aufgenommen worden. Derzeit gilt
in Hessen eine Schonzeit für junge und erwachsene Waschbären vom 1.
März bis 31. Juli.

Die FDP-Fraktion hatte bereits im September 2016 ihre Klage gegen die
Verordnung eingereicht, die neun Monate zuvor in Kraft getreten war.
Die lange Zeitspanne bis zur mündlichen Verhandlung begründete Poseck
unter anderem damit, dass beide Seiten Gutachten in Auftrag gegeben
und lange Fristen in Anspruch genommen hätten. Außerdem habe sich der
Staatsgerichtshof nach der Landtagswahl 2018 neu konstituieren
müssen.