Übersicht zu Corona-Regelungen
Auch unter den Pandemiebedingungen bleibt die Jagd notwendig, insbesondere zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und der Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Abschüssen. Bereits im Frühjahr hatten das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesinnenministerium dem DJV bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer hohen Bedeutung, insbesondere zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, von Ausgangssperren ausgenommen sein sollten. Sie unterliegt aber natürlich besonderen Bedingungen, ähnlich wie fast alle Lebensbereiche. Die Achtung der Hygienebestimmungen ist noch wichtiger als sonst. Und vor allem dann, wenn mehrere Personen beteiligt sind, gelten besondere Vorschriften.
Nach der neuerlichen Änderung der Bestimmungen zu Corona-Bekämpfung ab dem 10. Januar gelten weiterhin - und zum Teil jetzt erst Recht - unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Gesellschaftsjagden sind weiterhin bundesweit möglich - natürlich unter Auflagen und zum Teil nur mit Ausnahmegenehmigung. Unterschiede gibt es vor allem bei den "Ausgangssperren", die nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten vom 5. Januar 2021 bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Fällen pro 100.000 Einwohner die Bewegungsfreiheit auf einen Umkreis von 15 km um den Wohnort begrenzt. Diese Maßgabe wird in den Ländern sehr unterschiedlich (und zum Teil gar nicht) umgesetzt. In der Regel sind Jäger davon nicht betroffen. So wird in NRW und Mecklenburg-Vorpommern die Ausgangssperre von den einzelnen Kreisen festgelegt. In Brandenburg bezieht sie sich ausdrücklich nur auf "Sport und Bewegung an der frischen Luft". Bei nächtlichen Ausgangssperren gibt es in der Regel Ausnahmen für die Jagdausübung.
Maßgeblich sind aber immer die Verordnungen der Länder und Landkreise. Daher ist es unerlässlich, sich jeweils aktuell über die örtlich geltenden Regelungen zu informieren. Der DJV aktualisiert seine Übersicht fortlaufend. Darin wird auch auf die entsprechenden Internetseiten der LJV verwiesen, die zu den regionalen Bestimmungen näher informieren.