(Quelle: Kauer/DJV)

Übersicht zu Fangjagdregelungen der Bundesländer

Neben dem Bundesjagdgestz haben die Länder einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zur Fallenjagd erlassen.

Das Bundesjagdgesetz legt die folgenden
Regelungen zur Fallenjagd fest:


§ 19 Sachliche Verbote 
 
(1) Verboten ist […] 
 
2. d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt; […] 
 
5. b) Vogelleim, Fallen, Angelhaken,  Netze, Reusen oder ähnliche Einrichtungen sowie geblendete  oder verstümmelte Vögel beim Fang oder Erlegen von Federwild zu verwenden; […] 
 
7. Saufänge, Fang- oder Fallgruben ohne Genehmigung der zuständigen  Behörde anzulegen; 
 
8. Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen; 
 
9. Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, sowie Selbstschußgeräte zuverwenden; […] 
 
 

Darüber hinaus haben die Länder einschränkende oder erweiternde Bestimmungen erlassen, die Sie hier in der Länderübersicht nachlesen können:

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Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern 2022

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