Unbürokratische Lösung für Bejagungsschneisen in Sicht
Bejagungsschneisen für Maisschläge müssen künftig im Antrag auf Agrarzahlungen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden, wenn die Bundesländer entsprechende Nutzungscodes anbieten und für die betreffenden Flächen nur die Betriebsprämie beantragt wird. Damit müsste für einen Schlag mit Bejagungsschneisen nur ein Antrag gestellt werden. Das sieht ein Änderungsentwurf für die Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und die InVeKoS-Verordnung vor, den das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) Ende Januar vorgelegt hat. Die Änderungen sollen noch vor dem 15. Mai für die relevanten Agrarzahlungen in Kraft treten.
DJV, Bauernverband und Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) haben den Entscheidungsprozess begleitet und begrüßen die Initiative des BMELV außerordentlich, da für Jagdschneisen damit eine rechtlich tragfähige Grundlage geschaffen wird. Nun sind die Bundesländer gefordert, für nachweislich praktikable Lösungen zur Schwarzwildbejagung bürokratische Hürden abzubauen. Einige Länder haben dies bereits signalisiert. Bislang waren mit anderen Kulturen bebaute oder aus der Produktion genommene Bejagungsschneisen nur förderfähig, wenn sie gesondert ausgemessen und im Förderantrag ausgewiesen wurden. Diesen unnötigen Aufwand haben viele Landwirte gescheut.
In dem vom BMELV geförderten Modellvorhaben “Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft” haben DJV und Deutscher Bauernverband gezeigt, dass Bejagungsschneisen gleichzeitig den Jagderfolg und die Artenvielfalt erhöhen können. Nur von vornherein angelegte Schneisen führen zum gewünschten Jagderfolg, wie das Modellvorhaben in den vergangenen drei Jahren bewiesen hat. Nachträglich eingehäckselte Schneisen sind weniger effektiv. Für die Begrünung der Schneisen können beispielsweise Wintergetreide, Gräser oder Blühmischungen genutzt werden. Insbesondere Blühstreifen erhöhen die Strukturvielfalt und wirken positiv auf Bodenbrüter. Nach der Brut und zu Beginn der Milchreife des Maises (etwa August), können Blühstreifen gemulcht werden und als Jagdschneise dienen. Der folgende Aufwuchs bietet im Winterhalbjahr Arten der Offenlandschaft zusätzlich Nahrung und schützt vor Bodenerosion.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
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