Vergifteter Wanderfalke in Baden-Württemberg
Der Deutsche Falkenorden (DFO) und der Landesjagdverband Baden Württemberg (LJV) verurteilen die Tat auf das Schärfste. Niels Meyer-Först, Vorsitzender des DFO in Baden-Württemberg: „Jahrzehntelang haben wir erfolgreich dafür gekämpft, den durch den Einsatz des Pflanzenschutzmittels „DDT“ beinahe erloschenen Wanderfalkenbestand in Deutschland wieder aufzubauen. Von ehemals nur noch 50-60 Paaren in Deutschland sind wir heute durch die gezielte Auswilderung von knapp 1300 Falken bei einer Bestandshöhe angelangt, die es ermöglicht hat, den Wanderfalken wieder von der Roten Liste zu streichen. Trotzdem ist der unnatürliche Tod eines Falken so kurz vor der Brutzeit eine Tragödie und ein Rückschlag für unser Engagement.“
LJV und DFO Baden- Württemberg haben sich aus diesem Grund dazu entschlossen eine Belohnung von 5000€ für sachdienliche Hinweise auszuloben, die zur Überführung des oder der Täter führen.
Dr. Erhard Jauch, Geschäftsführer des LJV: „Die Tötung eines streng geschützten Wanderfalken ist kein Kavaliersdelikt, sie ist nach Jagd-und Naturschutzrecht eine Straftat. Wir Jäger sind Naturschützer und deshalb besonders daran interessiert, dass solche Untaten aufgedeckt und geahndet werden.“
DFO und LJV werden Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart einreichen und empfehlen, speziell tot aufgefundene Tauben der zuständigen Veterinärbehörde anzuzeigen.
Ansprechpartner
Landesjagdverband Baden-Württemberg | Pressereferent Armin Liese, a.liese@landesjagdverband.de |
Deutscher Falkenorden Baden-Württemberg | 1.Vorsitzender, Niels Meyer-Först, rufenhof@t-online.de |