"Vermisster Jäger" war Streich eines Truckfahrers
Ein Notruf in einem Krankenhaus im hessischen Fritzlar hatte in der Nacht zum Dienstag die örtlichen Rettungskräfte alarmiert. Ein Mann gab an, von einem Wildschwein angefallen worden zu sein und schwer verletzt im Wald zu liegen. Im Hintergrund waren Hundegebell und Tiergeräusche zu hören gewesen. Darauf rückten die Rettungskräfte aus, um dem verletzten Jäger zu helfen.
Nach intensiven Ermittlungen, großem Einsatz und der Anteilnahme vieler Menschen konnte der Anruf nun aufgeklärt werden. Es war nur ein Spaß, wie der Anrufer inzwischen zugab. Die Polizei konnte in den Mittagsstunden die Telefonnummer ermitteln, von der aus zur fraglichen Zeit, kurz nach Mitternacht des Dienstag, beim Krankenhaus in Fritzlar angerufen worden war.
In der Folge gelang es dann auch, den Besitzer des Handys über ebendieses zu erreichen. Nach anfänglichem Zögern musste er sich der erdrückenden Beweislage jedoch ergeben. Er gestand ein, den Hilferuf mittels seines Handys an das Krankenhaus in Fritzlar gerichtet zu haben. Die Hintergrundgeräusche, die die Angerufene im Krankenhaus beschrieben hatte, Hundegebell und Tiergeräusche, kamen von einer DVD, die der Mann in seinem LKW hatte. Er hielt sich zu diesem Zeitpunkt beruflich in Fritzlar auf. Es handelt sich um einen LKW-Fahrer aus Nordrhein-Westfalen, der zu einem Tankstopp in Fritzlar gehalten hatte. Während dieses Stopps sei ihm spontan die Idee gekommen.
Ebenso eine spontane Idee sei es gewesen, das Krankenhaus für den Spaß auszuwählen. Der Polizeibeamte der Polizeistation Fritzlar, der das klärende Gespräch mit dem Mann führte, hat ihm deutlich gemacht, was er für Ängste z.B. bei der Frau auslöste, die den Anruf entgegen genommen hatte, was es bedeutet eine Vielzahl von Menschen im Ungewissen zu lassen, eine Vielzahl von Polizeibeamten und weiteren hilfsbereiten Menschen loszuschicken, die eine womöglich schwerverletzte Person irgendwo im Wald vermuten. Die Polizei wird ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen einleiten. Ferner wird durch die Verwaltung geprüft werden, inwieweit und in welcher Höhe Kosten in Rechnung gestellt werden können.
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