Verpackungsgesetz bringt neue Pflichten bei der Wildbretvermarktung
Das neue Verpackungsgesetz bringt auch für viele Anbieter von Wildbret ab 1. Januar 2019 neue Pflichten mit sich. Auch bislang schon mussten nach der Verpackungsverordnung alle Hersteller verpackter Produkte für die Entsorgung ihrer Verpackungen einstehen. In der Regel erfolgt dies über die Beteiligung an einem „dualen System“ (z.B. Grüner Punkt). Zu den „Herstellern“ gehören auch Jäger, die Wildbret verpackt (z.B. vakuumiert) an Endverbraucher, Gastronomie oder Einzelhandel abgeben. Nicht als Hersteller im Sinne der Verpackungsverordnung gilt, wer Wild nur unverpackt (z.B. in der Decke) an Gastronomie, Einzelhandel, Verbraucher und Wildhändler abgibt.
Neu ab 2019 ist, dass alle „Hersteller“, sich im Verpackungsregister eintragen lassen und angeben müssen, an welchem dualen System sie sich beteiligen. Ziel der Regelung sind mehr Transparenz und eine Erhöhung der Recyclingquote durch eine bessere Erfassung aller Hersteller von verpackten Produkten. Die Registrierung erfolgt online unter www.verpackungsregister.de und ist auch jetzt schon möglich. Ohne Registrierung dürfen ab dem 1.1.2019 keine (verpackten) Produkte mehr an den Endverbraucher, Gastronomie usw. abgegeben werden. Der Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine Ausnahmevorschrift für Kleinunternehmen gibt es nicht. Wer als Jäger Wildbret verpackt (z.B. vakuumiert) an Endverbraucher, Gastronomie usw. abgibt, muss daher einen Vertrag mit einem dualen System abgeschlossen haben und spätestens ab Januar als „Hersteller“ im Verpackungsregister registriert sein.
Zum Verpackungsregister gibt es weitere Informationen unter www.verpackungsregister.de. Speziell zu den für Jäger relevanten Aspekten laufen noch Beratungen unter den DJV-Fachleuten. Nähere Informationen gibt es ab Mitte November unter www.wild-auf-wild.de.