Verunsicherung hält an
Ende April trafen sich die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik zu einer Dringlichkeitssitzung: Beendet werden sollte die Hängepartie um den Einsatz halbautomatischer Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd, den das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verursacht hat. Bedauerlicherweise sind bis heute keine greifbaren Ergebnisse veröffentlicht worden, legalen Waffenbesitzern droht weiter die Kriminalisierung. Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk, Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) halten diesen Zustand für untragbar.
Verbände fordern praktikable Zwischenlösung
"Bundesminister Christian Schmidt muss offiziell klarstellen, wie die juristische Unsicherheit rund um halbautomatische Jagdgewehre mit der geplanten Bundesjagdgesetz-Novelle konkret ausgeräumt wird. 2-Schuss-Wechselmagazine müssen für die Jagd erlaubt bleiben", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Nur so lasse sich verhindern, dass Behörden willkürlich Entscheidungen treffen, die sich auch noch innerhalb Deutschlands widersprächen. Da eine Verabschiedung der geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes frühestens Ende 2016 zu erwarten ist, fordern die Verbände eine praktikable Zwischenlösung. Wegen der Verunsicherung, die das BVerwG-Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Langwaffe besitzen, diese derzeit nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen.
Die Verbände-Allianz betont, dass Länderbehörden auch nach der Einzelfallentscheidung des BVerwG nicht verpflichtet sind, die waffenrechtliche Erlaubnis für halbautomatische Jagdgewehre mit Wechselmagazin zu entziehen. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 45, Absatz 3, des Waffengesetzes. "Sollten Behörden tatsächlich den Besitz legal erworbener Waffen widerrufen, werden wir uns juristisch wehren. Wir dulden keine weiteren Einschnitte und werden uns dann an den Kosten für Musterklagen beteiligen", so Dammann-Tamke. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend benachrichtigt werden.
Potenzial für verbesserten Tierschutz
Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von Revolvern oder Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab. Dies sei völlig haltlos, so die Verbände-Allianz. Bereits Mitte April stellte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in einer Pressemeldung klar: „Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist.“
Halbautomatische Jagdwaffen sind eine Fortentwicklung der gängigen Repetierbüchse, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Weiterentwicklungen in der Waffentechnik sowie in der Zieloptik bieten immer Potenzial für einen verbesserten Tierschutz. Dies dürfe nicht durch fragwürdige juristische Entscheidungen und Behördenwillkür abgewürgt werden, fordern die Verbände. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass eine Waffe, die legal für die Jagd erworben wurde, plötzlich illegal sein solle.