Waffenrechtsverschärfung verhindert Terror nicht
Die Europäische Kommission bittet um Rückmeldung zu den Änderungsvorschlägen der Feuerwaffenrichtlinie. Diese sollen eine Antwort auf die furchtbaren Terroranschläge in Paris sein. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bedauert die Tragödie in Frankreich und drückt den Angehörigen der Opfer sein tiefes Mitgefühl aus. Der Verband betont aber auch, dass die geplante Verschärfung des Waffenrechtes nicht geeignet ist, weiteren Terror zu verhindern, sondern lediglich Einschränkungen für Legalwaffenbesitzer bedeutet. Aus diesem Grund fordert der DJV alle Jägerinnen und Jäger auf, ihre Rückmeldung direkt an die Kommission zu geben: bit.ly/1kTV7aO "Es ist wichtig, dass wir Jäger aufzeigen, wo die Vorschläge zu weit gehen und es ist wichtig, dass wir dies unverzüglich tun", sagt Helmut Dammann-Tamke, DJV-Präsidiumsmitglied und zuständig für Waffenrecht. "Es verhindert weder Terrorismus noch organisierte Kriminalität, wenn zukünftig regelmäßig die Gesundheit von Sportschützen und Jägern überprüft wird." Der DJV weist darauf hin, dass auf der Internetseite der Kommission formulierte Standardantworten nicht gewertet werden. Deshalb sollte jeder seine Kritik in eigene Worte fassen.
Der DJV hat bereits vergangene Woche den Bundesinnenminister angeschrieben und eine Stellungnahme zu den geplanten Verschärfungen der Feuerwaffenrichtlinie abgegeben. Darüber hinaus hat sich der DJV gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Jäger (FACE) sowie mit dem Forum Waffenrecht zu den geplanten Änderungen kritisch geäußert. Am kommenden Freitag werden in Brüssel die Außenminister der Länder zusammen kommen, um erneut Maßnahmen für den Kampf gegen den Terrorismus und die Verbesserung der Inneren Sicherheit zu diskutieren. Zwar ist die Feuerwaffenrichtlinie noch nicht Bestandteil der Tagesordnung, könnte aber auch zur Diskussion stehen.
Was soll geändert werden? | Warum lehnen wir das ab? |
1. Regelmäßige medizinische Tests von Legalwaffenbesitzern |
|
2. Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen (Kategorie B7) |
|
3. Verbot des Online-Handels von Waffen und Waffenteilen |
|
4. Zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnis |
|
Weiterführender Link
geplanten Änderungen der Feuerwaffen-Richtlinie: https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2015/DE/1-2015-750-DE-F1-1.PDF
Stellungnahme Forum Waffenrecht: http://bit.ly/EU-Feuerwaffenrichtlinie