(Quelle: Kauer/DJV)

Wenn Philosophen denken

27. Dezember 2016 (djv) Berlin

TV-Philosoph Precht macht sich in seinem neuen Buch Gedanken über die Jagd. Mehr als Phrasendrescherei und Halbwahrheiten kommen dabei nicht heraus. Der DJV macht den Faktencheck.

Es war einmal (Quelle: Thomas Reimer / fotolia.com)

Rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft hat TV-Philosoph Richard David Precht sein neues Buch „Tiere denken“ auf den Markt gebracht. Talkshowauftritte und Interviews verstehen sich für den Medienmenschen von allein. Wenn Buchautoren denken, dann wollen sie natürlich ihr Buch verkaufen.
Gut für die Verkaufszahlen, dass in Interviews und Talkshows schon lange nicht mehr so genau auf den Inhalt geachtet wird und nur das Setzen möglichst provokanter Aussagen mit moralischem Zeigefinger zählt. Dies gepaart mit dem kräftigen Austeilen gegen ein bis zwei vermeintlich populäre Feindesgruppen und dem Verkaufserfolg steht nichts mehr im Wege. Willkommen im postfaktischen Zeitalter.

Der DJV hat einige Behauptungen von Herrn Precht aus dem Kapitel „Naturschutz oder Lustmord?“ aufgegriffen und Fakten gegenübergestellt. Über viele Punkte in dem Buch kann und müsste man sich eigentlich öffentlich aufregen. Dem Autor den Gefallen der Polarisierung und damit der Steigerung seiner Verkaufszahlen tun? Sicherlich nicht.

Worum geht es Richard David Precht? Precht versteht sein Buch als „Beitrag zum Tierschutz“ und attestiert, dass ein „gespaltenes Verhältnis zwischen Tier und Mensch“ besteht. Er stellt die Fragen: „Geht es hier [bei der Jagd in Deutschland] denn nicht auch um den Spaß daran, ein edles Geschöpf zu töten, ihm das Fell abzuziehen, es zu köpfen und eine Trophäe zu ergattern“ und „warum ist Jagen in Afrika pervers und in den eigenen Wäldern legitim?“

Er beschreibt die Jagd als „Strafexpeditionen gegen die Wildnis“, „tötungsfreudiges Hobby“, „Waidmanns blutige Arbeit“, „sportliche Tötungsfreude“, „einen anmutigen Rehbock zum Zeitvertreib in ein Stück Aas zu verwandeln“, der Jäger wird zum „Terminator des Waldes“, die Jagd ist nach seiner Auffassung „eine seltsame Mischung aus Romantik und Tötungswille“ und so weiter.

Precht führt für seine Behauptungen ein juristisches Argument an: Dazu beruft er sich auf § 1 des Tierschutzgesetzes in dem es heißt, „einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen ist verboten“ und stellt die Frage, warum die Jagd dennoch erlaubt ist.

Natürlich gibt Precht auch eine Antwort und zitiert den DJV, „dass die Jagd notwendig ist, um Wildbestände zu regulieren sowie Wildschäden in Wald und Feld vorzubeugen.“ Precht nimmt das auf und schreibt: „Ohne Zweifel: Die ökologische Lage der mitteleuropäischen Restnatur ist so problematisch, dass sie in weiten Teilen der Regulation bedarf. Ohne gezielte Maßnahmen wären größere Tiere wie der Rothirsch in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgestorben, und der Reh- und Damwild-Bestand wäre weitaus geringer, als er zurzeit ist.“

Leider folgt dann aber die Begründung, dass nämlich die Jäger daran Schuld seien. „Jäger haben die Zahl der Rehe in Deutschland nicht nur vermehrt, sondern zugleich gefährlich hochgezüchtet, Die Fütterung des Wildes im Winter verhindert die natürliche Auslese.“ [..] „Nicht wenige Jäger bestellen sogar Äcker zu dem einzigen Zweck, den Wildbestand durch eiweißhaltige Pflanzen so hoch wie möglich zu halten. Hormonpräpariertes Kraftfutter, das gewaltige Stirnwaffen und Eckzähne hervorbringen soll, tut ein Übriges.“
Herr Precht hat aber auch einen Lösungsvorschlag: „Der Wildbestand ließe sich durch empfängnisverhütende Mittel bei der Winterfütterung [ja, das Zitat stimmt, nun verlangt er nach Winterfütterung] sicher und völlig schmerzlos zu regulieren.“

Weiter behauptet er, „es geht den Jägern nicht in erster Linie um Naturschutz. Wenn überhaupt, dann ist der Naturschutz nur Nebenfolge eines anderen Motivs, das sich dadurch öffentlichkeitswirksam tarnt.“
Der DJV macht den Faktencheck und entlarvt auf www.jagdverband.de die gröbsten Patzer.

 


Der Faktencheck:

Tiere denken

Behauptungen und Fakten: Richard David Prechts Versuch, die Jagd zu erklären

(Berlin, 27. Dezember 2016) Es handelt sich bei den folgenden Behauptungen nur um eine Auswahl. Die Aufnahme aller Behauptungen hätte den Rahmen gesprengt.

Precht behauptet:
„Jagdscheine haben in privater Hand nichts verloren, und Jäger müssen systematisch in die ökologische Forstwirtschaft eingebunden sein.“ Als Übergangslösung und zur Abgewöhnung schlägt Precht vor: „Der Gesetzgeber könnte das Hobby-Jagen mit scharfer Munition verbieten. Für den Übergang von einigen Jahren dürften Jägern dann nur noch mit Farbpatronen auf Hirsch und Wildschwein schießen.“ [..] „Die Krankenkassen sind  gefordert, Entzugstherapien anzubieten, um Jäger von ihrer schrägen Passion zu befreien. Denn ob man sie mag oder nicht – Menschen, die regelmäßig töten müssen, um glücklich zu sein, brauchen professionelle Hilfe.“

Fakten:
Herr Precht ist offensichtlich der gesellschaftliche Auftrag und die Arbeit der Jäger völlig unbekannt oder er ignoriert bewusst die Fakten. Der Vorschlag zur Verwendung von Farbpatronen ist absurd. Jäger haben einen klaren gesetzgeberischen Auftrag: Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Diese Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.

Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. Über 100 Millionen Euro aus eigener Tasche geben Jäger jährlich aus, um Wildschäden in Wald und Feld zu verhindern.

Ohne die Jagd würden sich beispielsweise Tierseuchen wie Räude und Fuchsbandwurm weiter ausbreiten und über die Haushunde auch Menschen gefährden. Denn Füchse als klassische Kulturfolger sind längst in Siedlungen vorgedrungen. Dort können sich Haustiere bei erkrankten Tieren anstecken.

Der DJV ist – nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz – eine staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung, ebenso wie die meisten Landesjagdverbände. Anerkannte Natur-schutzvereinigung kann nur werden, wer nach seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert. Pro Jahr geben Jäger aus eigener Tasche insgesamt 82,5 Millionen Euro für Biotoppflege und Artenschutz. 

„Jäger sind die einzigen staatlich geprüften Natur- und Artenschützer. Anders als Aktivisten müssen sie Fachkenntnis nachweisen.“

 

Precht behauptet:
„Wäre es den Jägern mit dem Naturschutz so ernst, wie sie glauben machen wollen, dann müssen sie ihre Jäger-Logik und die Öko-Logik ganz anders aufeinander abstimmen. Noch immer sehen sich Deutschlands Jäger gern als notwenige Hilfswölfe, die den ausgerotteten Fressfeind ersetzen [..]

Fakten:
Das ist völliger Quatsch. Jagd und Naturschutz sind fest miteinander verbunden – ohne eine intakte, artenreiche Natur ist Jagd nicht möglich. Deshalb sind Jäger Naturschützer. Auch die Internationale Weltnaturschutzunion (IUCN) hat anerkannt, dass die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen zu deren Bewahrung beiträgt. Nur wer Lebensräume gestaltet, kann ihre natürlichen Ressourcen auch nachhaltig nutzen.

Ohne entsprechende Bejagung ihrer Fressfeinde wie Fuchs, wären viele Wiesenbrüter wie Kiebitz, Rebhuhn und Brachvogel noch stärker gefährdet. Denn durch die erfolgreiche Tollwutimmunisierung hat sich der Fuchsbestand in Deutschland innerhalb von drei Jahrzehnten etwa verdreifacht.

Um eine möglichst artenreiche und landschaftstypische Kulturlandschaft zu erhalten, investieren Jäger zudem nicht nur beträchtliche private Gelder sondern auch viel ehrenamtliche Zeit. Jagd ist also Ergänzung und Partner des klassischen Naturschutzes.

„Jäger denken und agieren in ökologischen Zusammenhängen. Sie garantieren dadurch den Erhalt unserer Kulturlandschaft.“

 

Precht behauptet:
„Zudem gilt die Liebe des Waidwerkers (anders als des Naturschützers) nicht allen Tieren, sondern nur ihren wenigen jagdbaren Vertretern.“

Fakten:
Den Jagdgesetzen unterliegen zahlreiche Tierarten, die gar nicht bejagt werden, weil sie ganzjährig geschützt sind. Da sie dem Jagdrecht unterliegen, gilt für Jäger die Hegeverpflichtung. Die Konsequenz: Artenschutzprogramme für geschützte Arten wie Auerwild, Birkwild, Haselwild, für Großtrappe, Seehund und Fischotter werden direkt oder indirekt durch Jäger gefördert.

Jäger übernehmen echte Naturschutzaufgaben, von daher sind die meisten Landesjagdverbände, wie auch der DJV, anerkannte Naturschutzvereinigungen. Ihre Stärke liegt im angewandten, praktischen Naturschutz. Dazu zählt z. B. die Einrichtung von Ruhezonen oder die Schaffung von Äsungs- und Deckungsflächen für das Wild. Solche neu eingesäten oder bepflanzten Flächen sind nicht nur für das Wild wichtig. Gerade in intensiv genutzter Landschaft bieten Wildäcker, Hecken und Gebüsche, Kräuter- und Blütenpflanzen vielen selten gewordenen Reptilien, Vögeln, Schmetterlingen, Hummeln und anderen Insekten neuen Lebensraum.

Darüber hinaus fördern die Jagdverbände wissenschaftliche Forschung, etwa
„Dem Einsatz von Jägern ist es zu verdanken, dass nicht nur in der Tier- sondern auch in der Pflanzenwelt Artenreichtum geschaffen und erhalten wird.“

 

Precht behauptet:
[..] „müsste jeder um das ökologische Gleichgewicht besorgte Jäger befürworten, dass sie natürliche Feinde des Wildes wieder ausbreiten oder wieder angesiedelt werden.“

Fakten:
Die natürliche Ausbreitung von Wolf oder Luchs begrüßt der DJV und arbeitet mit anderen Verbänden an einer abgestimmten Strategie sowie der Aufklärung der Bevölkerung. Gerade die Ausbreitung des Wolfs in Deutschland ruft bei vielen Menschen Ängste hervor. Weder eine Romantisierung noch eine Verteufelung hilft weiter. Der DJV setzt sich für einen wissensbasierten und praxisorientieren Umgang mit großen Raubtieren ein.

„Die größte Gefahr für heimische Raubtiere geht von unerfahrenen Tierfreunden aus: Wenn sie – wie es bei Füchsen und Wildschweinen bereits geschieht – Wölfe anfüttern, verlieren diese die Scheu vorm Menschen. Es kommt zu gefährlichen Situationen, denn abgelegte Scheu macht einen Wolf nicht zum Haushund. Er bleibt ein Wildtier, das in menschlichen Lebensraum eindringt.“

 

Precht behauptet: 
„Anstatt sich weiterhin als Herr des Waldes aufzuspreizen, hätten sie [die Jäger] sich als Diener des Waldes zu verstehen.“


Fakten:
Jäger verstehen sich nicht nur als Dienstleister für Landwirte und Förster, sie erfüllen noch viel mehr Aufgaben: Der Abschuss des Wildes ist so geregelt, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden gewahrt bleiben sowie die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigt werden. Nach DJV-Hochrechnungen hat die Erfüllung der vielfach staatlichen Abschusspläne bei Paarhufern (Reh, Hirsch, Wildschwein) einen jährlichen Wert von über 3 Milliarden Euro. Ohne dass ein Cent Steuergelder dafür fließt.

„Jäger dienen der Gesellschaft. Sie erfüllen Abschusspläne und sorgen kostenfrei dafür, dass Schäden in unserer Kulturlandschaft möglichst minimiert werden.“

 

Precht behauptet:
„Diejenigen Jäger, [..] denen der Naturschutz das Hauptanliegen ist, werden sich wohl kaum dagegen wehren können, ein Verbot der Lustjagd zu unterstützen. [..] Doch noch immer erfreut sich selbst die schiere Lust an der Tiertötung der gesellschaftlichen Duldung.“ [..] Mit welchem Argument legitimiert die deutsche Gesetzgebung, die das Töten von Tieren als Publikumssport unter Strafe stellt, das Töten von Tieren als Teilnehmersport.“

Fakten:
Ein Verbot der Lustjagd gibt es bereits: §292 Strafgesetzbuch verbietet die Jagdwilderei. Jäger haben hingegen einen klaren gesetzgeberischen Auftrag. Zusätzlich müssen sie für ihren Jagdschein eine umfangreiche Prüfung ablegen. Der Jäger muss in der Jägerprüfung vielfältige Kenntnisse vorweisen, etwa in Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbaues, Waffen-, Tierschutz- und Naturschutzrecht, Waffentechnik und -handhabung, Jagdhundewesen oder in Fleischhygiene

„Das Waidwerk ist ein Handwerk, dessen Grundlagen ständig aktualisiert werden. Es geht auch einher mit traditionellen Ritualen wie Jagdhornblasen und Strecke legen. Das hat nichts mit Lust zu tun, sondern vielmehr mit Respekt vor dem erlegten Tier.“

 

Precht behauptet:
„Von der Legitimation für die Jagd gibt es keine, die ernster zu nehmen ist als der Nahrungserwerb. Rehe ausschließlich für den Verzehr zu schießen ist im Sinne des Tierschutzgesetzes noch am leichtesten zu rechtfertigen.“ [..] „Er schießt also beispielsweise keine Füchse, Marder oder Waschbären.“

Fakten:
Die Liste der jagdbaren Arten unterliegt einem stetigen Wandel. So können einzelne Tierarten bei Gesetzesänderungen aus dieser Liste fallen oder aufgenommen werden. Das Erlegen von Füchsen oder Waschbären ist aus Artenschutzgründen geboten. Sie finden als Allesfresser in unserer Kulturlandschaft immer und überall Nahrung. Sie vermehren sich schnell und gefährden beispielsweise seltene, am Boden brütende Vogelarten. Insbesondere der Fuchs trägt dazu bei, dass das Ansteckungsrisiko für Haustiere in Hinblick auf Räude und Parasiten wie den Fuchsbandwurm steigt. Somit entsteht auch Gefahr für den Menschen, der sich mit den Eiern des eineinhalb Millimeter langen Fuchsbandwurms zu infizieren. Die Bestände anpassungsfähiger Fleischfresser nicht zu reduzieren wäre also zweifach fahrlässig.

Die Behauptung, ein Jagdverbot – etwa für Füchse oder Waschbären – werde den Wildbestand in Kürze in ein natürliches Gleichgewicht bringen ist schlicht falsch. Ein entsprechendes Projekt im Kanton Genf hatte fatale Folgen. Beispiel Rebhuhn: Anfang der 1980er Jahre gab es im Kanton Genf etwa 400 Rebhühner, 25 Jahre später nur noch einzelne Individuen. Zwischen 2009 und 2013 wurden dann insgesamt 3.300 Rebhühner ausgesetzt und die Lebensräume aufwändig verbessert. Das ernüchternde Ergebnis: Weniger als 100 Rebhühner leben derzeit im Kanton Genf. Das kostspielige Aussetz-Programm wurde zwischenzeitlich eingestellt. Füchse, die Fressfeinde des Rebhuhns und vieler anderer Bodenbrüter, haben sich übrigens seit den 1980er Jahren prächtig vermehrt, nachdem die Tollwut besiegt und die Jagd aus ideologischen Gründen eingestellt war. Folgerichtig kam es in den 1990er Jahren im Südosten des Kantons zu einer Räude-Epidemie, die Fuchsbestände gingen gegen Null. Die Hasenbestände erholten sich erst daraufhin. Und zwar so gut, dass die Schäden auf den Feldern überhand nahmen.

Mit dem Tierschutz-Gedanken ist es schwerlich zu vereinbaren, dass Tierpopulationen so stark anwachsen, dass Seuchenzüge wüten und Tiere jämmerlich krepieren. Im Fall der Tollwut – ein natürliches Regulativ der Fuchsbestände – hätte die „Natur-regelt-sich-selbst-Strategie“ sogar fatale Folgen für die Deutschen: In Indien, wo Tiere nicht systematisch gegen Tollwut geimpft werden, sterben jährlich nahezu 50.000 Menschen an der Krankheit nach Tierbissen.

Die Europäische Union hat erst kürzlich eine Liste invasiver Arten herausgebracht, die eingedämmt werden sollten. Darunter auch der Waschbär. Dieser bedroht in Deutschland die letzten Sumpfschildkröten oder macht sogar dem Uhu die seltenen Brutplätze streitig. Gründe genug, invasive Arten zu bejagen.

Jäger machen sich dafür stark, die hochwertigen Felle von Fuchs und Waschbär zu verwerten: Aus ihnen lässt sich ökologisch hochwertige Funktionskleidung herstellen. Diese hat eine deutlich bessere Ökobilanz als Kleidung aus Erdöl.

„Tierbestände sind aus den unterschiedlichsten Gründen in permanentem Wandel begriffen. Spezies können sich z.B. durch Impfaktionen oder günstige klimatische Bedingungen derart vermehren, dass sie andere Arten bedrohen. Seuchenzüge sorgen für Tierleid und können auch den Menschen bedrohen.“

 

Precht behauptet:
„und ein Nationalpark ist eine andere Sache als ein kommerziell genutzter kleiner Privatwald. Doch auch hier liegt die Zukunft in einem modernen Wildlife-Management. Alle ökologisch bedeutenden Faktoren müssen berücksichtigt werden. [..] Allein der wissenschaftliche Nachweis, dass tatsächlich keine Alternative zur Tötung vorliegt, könnten jägerische Aktivitäten in Zukunft noch erlauben. Solche Jäger sind jedoch keine Hobby-Waidwerker, [..] sondern bezahlte Fachleute mit einem expliziten Naturschutzauftrag.

Fakten:
Großflächige, jagdfreie Gebiete gibt es in unserer Kulturlandschaft nicht, Nationalparke (0,6 Prozent der Fläche Deutschlands) sind eingebettet in die Kulturlandschaft. Und Tiere kennen deren Grenzverläufe nicht, sondern wandern dorthin, wo es Nahrung und Lebensraum gibt. Konflikte sind vorprogrammiert. Selbst der immer wieder als Vorzeigemodell von Jagdgegnern zitierte Kanton Genf wird bejagt. Und zwar intensivst: Dort werden pro Fläche mehr Wildschweine erlegt, als in Brandenburg, dem Land mit der bundesweit zweithöchsten Schwarzwildstrecke.

In Genf übernehmen staatlich angestellte Wildhüter die Jagd. Und das ist teuer: Ein Genfer Wildhüter kostet den Steuerzahler etwa 98.200 Euro jährlich, das macht bei zwölf Stellen rund 1,2 Millionen Euro. Das ist ganz schön viel, um 500 Wildschweine zu erlegen, selbst wenn die Wildhüter nur einen Teil ihres Arbeitstages dem Abschuss widmen. Bezogen auf Deutschland wären das demnach 3,6 Milliarden Euro Steuergelder für die staatliche Wildschadens- und Seuchenprävention. Denn in Deutschland werden jährlich etwa 1,8 Millionen Wildschweine, Rehe und Hirsche erlegt.

„Jäger investieren überdies im Schnitt rund 40 Stunden pro Monat im Revier, um ehrenamtlich Artenschutz, Seuchen- oder Wildschadensprävention zu betreiben. Oder handeln im Dienste des Autofahrers: Jäger sind erste Ansprechpartner bei Wildunfällen, alle zweieinhalb Minuten kommt es dazu in Deutschland.“

„Wir leben in Kulturlandschaften. Wildtiermanagement ohne Jäger ist eine Utopie“

 

Precht behauptet:
„Die Jägerei als reiner Lustsport hingegen verstößt gegen das Tierschutzgesetz  17 (1) [..]. Doch noch immer blockiert die Verflechtung aus Politik und Jagd die längst fällige konsequente Auslegung.“

Fakten:
Die Jägerei ist kein Lustsport. Jäger bejagen ihr Revier auf der Basis von Abschussplänen und auf der Basis eines strengen rechtlichen Rahmens. So darf zum Beispiel Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, der von der zuständigen Behörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat zu bestätigen oder festzusetzen ist.

„Jagd ist kein Selbstzweck und damit keine Lustsportart. Sie erfolgt in einem ökologischen Kontext. Dass Jäger ihre Aufgabe gerne erledigen, kommt den Tieren zugute: Wie sonst könnte garantiert werden, dass die Aufgaben von Hege und Pflege stets gewissenhaft ausgeführt werden?“