Jägerprüfungen in Deutschland
Das Alter
Das Mindestalter für die Jägerprüfung ist 16 Jahre. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, wird nach bestandener Prüfung der Jugendjagdschein erteilt.
Den Vorbereitungslehrgang können Jugendliche im entsprechenden Zeitrahmen schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres besuchen, um mit Vollendung des 16. Lebensjahres die Jägerprüfung ab zu legen.
Die Prüfung zum Jugendjagdschein erfolgt unter den gleichen Bedingungen, wie die zur Erlangung des normalen Jagdscheines für erwachsene Personen. Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von diesem schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein. Die Teilnahme des Jugendlichen an einer Gesellschaftsjagd ist nicht erlaubt.
Die Ausbildung
Die Jungjägerausbildung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So schreiben einige Bundesländer zusätzlich noch eine praktische Ausbildungszeit vor, die nur bei einem amtlich bestätigten Lehrherren mit geeignetem Revier absolviert werden kann.
Vorbereitungslehrgänge sind in elf Bundesländern vorgeschrieben. Lediglich in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt kann sich der Prüfungskandidat zur Prüfung melden, ohne zuvor einen Ausbildungslehrgang besucht zu haben.
Die Vorbereitungslehrgänge
In der Regel bieten die Kreisjägerschaften Vorbereitungslehrgänge an. Öffentliche Bekanntmachungen im Anzeigenteil der lokalen Tageszeitung weisen zusätzlich auf den Lehrgangsbeginn hin.
Diese Lehrgänge, die an ein bis zwei Abenden pro Woche und an den Wochenenden durchgeführt werden, dauern rund sechs Monate und umfassen mindestens 120 Stunden Theorie und Praxis. Während des Unterrichtes werden alle für die Prüfung wichtigen Fachgebiete von Fachleuten vermittelt. Hinzu kommt die Schießausbildung auf einem Schießstand, um den sicheren Umgang mit der Waffe zu trainieren.
Die Ausbildungsinhalte
Für die Prüfung muss der Jagdscheinanwärter umfassende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten in Praxis und Theorie erwerben:
Wildbiologie, Wildhege, Jagdbetrieb, Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Führung von Jagdhunden, Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Wildbrethygiene, Jagdschutz, Tierschutz, Naturschutz und Landschaftspflege.
In der praktischen Ausbildung steht der sichere Umgang mit der Jagdwaffe und der Kurzwaffe (Pistole und Revolver) an erster Stelle. Die Schießfertigkeit wird auf einem Schießstand mit Langwaffen (Büchse/Kugel und Flinte/Schrot) und der Kurzwaffe trainiert.
Durch Reviergänge und Exkursionen werden Kenntnisse der Revierpraxis und der Jagdorganisation vermittelt sowie das Wissen über Flora und Fauna vertieft. Es empfiehlt sich, in kleinen Lerngruppen den Unterrichtsstoff nachzubereiten.
Die Gebühren
Nach der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang erhebt die ausbildende Kreisjägerschaft eine Lehrgangsgebühr. Die Anmeldung zur Prüfung – in der Regel zwei Monate vor Prüfungsbeginn – hat bei der Unteren oder Oberen Jagdbehörde zu erfolgen, die eine Prüfungsgebühr erhebt. Der Anmeldung muss für die Zulassung zur Prüfung ein polizeiliches Führungszeugnis beigefügt werden.
Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte:
- Schießprüfung
- schriftliche Prüfung
- mündlich / praktische Prüfung
Die Jägerprüfung findet in der Regel einmal pro Jahr statt. Aufgrund der hohen Anforderungen wird jeder Prüfling jeweils an einem Tag nur in einem Prüfungsabschnitt geprüft. Somit beträgt der Prüfungszeitraum drei Tage für jeden Prüfungsteilnehmer.
Bei der Schießprüfung müssen die Jagdscheinanwärter ihre Schießfertigkeit mit der Büchse (Kugel) und der Flinte (Schrot), in manchen Bundesländern auch mit Pistole oder Revolver, sowie den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen. Dabei sind Mindestergebnisse festgelegt. Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung können nicht durch gute Leistungen in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden.
In der schriftlichen Prüfung sind Fragen aus den oben genannten Prüfungsfächern je nach Bundesland entweder ausführlich oder im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. Im mündlichen Teil wird der Prüfungskandidat von einer mehrköpfigen Prüfungskommission in allen Unterrichtsfächern geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung und die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und nicht Bestehen der Prüfung. Muss die Prüfung wiederholt werden, sind die jeweiligen Prüfungsvorschriften der Bundesländer zu beachten.
Die Prüfungskommission
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Der Prüfungskommission müssen daher immer Vertreter der Jagdbehörde angehören. Die Zusammensetzung dieses Gremiums ist in den einzelnen Bundesländern genau festgelegt.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie beim jeweiligen Landesjagdverband.