Zeitgemäßer Einsatz von Fallen
(1) Die legitimierte Jagd mit zugelassenen Fanggeräten ist eine traditionelle Form der Jagdaus-übung, die nachhaltig natürliche Ressourcen nutzt und schützt.
(2) Zeitgemäße Fangjagd bedeutet den Einsatz zugelassener Fanggeräte unter Beachtung ethischer Grundsätze und rechtlicher Grundlagen (Tierschutzgesetz Bundesjagdgesetz), um auf einem vernünftigen Grund basierend Wildtiere legal zu fangen. Diese strengen gesetzlichen Vorgaben garantieren eine sichere und tierschutzkonforme Jagdausübung. Beispielsweise sind Fallen mindestens einmal täglich morgens zu kontrollieren. Damit wird sichergestellt, dass irrtümlich in die Falle gelangte Tiere zeitnah und körperlich unversehrt freigelassen werden können. Das Anforderungsprofil an Totfangfallen ist ungleich höher; diese müssen selektiv fangen. Bei Anwendung von Totfangfallen muss der Bewusstseinsverlust oder Tod unmittelbar mit dem Fangereignis eintreten. Als spezielle Vorrichtungen gewähren Fang-bunker das Einhalten bestehender, klarer gesetzliche Vorgaben und damit den Schutz von Mensch und Haustier. Den Missbrauch von Fallen verurteilt der ‚Arbeitskreis Falle‘ des Deutschen Jagdverbandes und ruft alle Jäger auf, die entsprechenden Länderverordnungen einzuhalten.
(3) Internationale Abkommen zum humanen Fang von Wirbeltieren geben nicht nur EU-weit Standards vor, nach denen Fallen für die Jagd, den Arten- und Naturschutz sowie der Wissenschaft zertifiziert werden müssen. Die Notwendigkeit einer technischen Weiterentwicklung des Fallenfangs ist nicht nur hinsichtlich des Tierschutzes, sondern auch in Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz verbunden mit einer transparenten Darstellung in der Öffentlichkeit erforderlich.
(4) Jeder Fallenjäger sollte es als persönliche Verpflichtung ansehen, regelmäßig seine Fallen auf ihre Funktionstauglichkeit zu überprüfen und sich über die aktuellen gesetzlichen Grundlagen und wildbiologischen Erkenntnissen zu informieren.
(5) Der Erhalt und die Gestaltung der Lebensräume, ausgerichtet nach den Bedürfnissen der Zielarten, ist die wesentliche Grundlage für einen erfolgreichen Natur- und Artenschutz. Eine effiziente Populationsreduktion heimischer, invasiver und zumeist opportunistischer Beutegreifer mittels Fallenfang unterstützt die Ziele des Natur- und Artenschutzes. Insbe-sondere überwiegend nachtaktive Raubsäuger können effektiv nur mit dem Fallenfang be-jagt werden.
(6) Hinsichtlich menschlicher und tierischer Gesundheit kann die Fangjagd Gefährdungspoten-tiale minimieren, indem durch die Reduktion von Überträgerpopulationen (Vektoren) die Ausbreitung von Zoonosen, Parasiten und Pathogene verhindert und/oder eingedämmt wird.
(7) In der Freilandforschung ist der Fang von Wildtieren zur Analyse biologischer Faktoren und ökologischer Zusammenhänge notwendig. Damit ist die Anwendung eines zeitgemäßen Einsatzes von Fallen vernünftig begründet.
(8) Menschen im Siedlungsbereich fangen, vergiften und töten Mäuse und Ratten, oft auch Kaninchen, Marder oder andere Wildtiere. Dabei stehen Gesundheits-, Sicherheits- und ökonomische Aspekte im Vordergrund. Dies ist gesellschaftlich akzeptiert obwohl die Tiere nicht immer unmittelbar getötet werden. Jäger haben die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen und das Töten. Deshalb for-dert der ‚Arbeitskreis Falle‘ von Politik und Gesellschaft eine sachliche, emotionsfreie Be-wertung des Einsatzes von Fallen hinsichtlich Tier- und Artenschutz – gleichermaßen für die Jagd und die Schädlingsbekämpfung. Schäden durch Wildtiere im Siedlungsbereich können auch mit Hilfe von Vergrämungs- und Baumaßnahmen vermieden werden. Sollten diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein, ist der zeitgemäße Fallenfang durch sachkundige Per-sonen eine fachgerechte Methode.
(9) Diese Punkte werden zukünftig von dem ‚Arbeitskreis Falle‘ des Deutschen Jagdverbandes (DJV) weiterentwickelt.