Jagdgesetznovelle in NRW – Ideologie statt Fachlichkeit!
Der Landesverband der Berufsjäger NRW und der Bundesverband Deutscher Berufsjäger, die Vertretung der Berufsgruppe, die das alte Handwerk Jagd im Rahmen einer dreijährigen, staatlich anerkannten, intensiven Ausbildung erlernen, lehnt eine umfassende und teils eindeutig ideologisch motivierte Novellierungen des Landesjagdgesetzes wie aktuell in Nordrhein- Westfalen und auch schon in Baden- Württemberg ab.
„Wir stehen einer Weiterentwicklung des Jagdrechts im Lande grundsätzlich positiv gegenüber“, so Bernd Bahr, Bundesvorsitzender der Berufsjäger. „Der vorgestellte Entwurf eines sogenannten „ökologischen“ Jagdgesetzes hat aber offenbar das Ziel die Jagd zu zerschlagen. Wir sehen durch die angekündigten Einschnitte Arbeitsplätze unserer Kollegen als gefährdet an und fordern Herrn Remmel auf, sich an seine Aussagen zu halten, dass nur wissensbasierte und sachorientierte Entscheidungen getroffen werden. Dieses lässt sich in den Entwürfen leider so nicht erkennen, das Gegenteil ist häufig festzustellen“.
Es ist unverständlich, dass landesweit ein massiver Rückgang bodenbrütender Vogelarten verzeichnet wird, eine jagdliche Regulierung von Krähe, Fuchs und Co. aber verboten oder so eingeschränkt wird, dass sie jede Effektivität verliert. „Eigentlich hätten wir hier einen Aufschrei der Naturschutzverbände erwartet. In so manchem Nationalpark oder Artenschutzprojekt ist man da erfreulicherweise schon weiter“, so Wildmeister Bernd Bahr.
Auch soll der Abschuss von verwilderten Katzen verboten werden. Leider erläutert der Gesetzentwurf nicht, was in Zukunft mit den z.B. ausgesetzten Katzen geschehen soll. Wildmeister Peter Markett, Vorsitzender der Berufsjäger NRW: „Eine Lösung wäre, dass gut ausgebildete Jäger mit einer zertifizierten Fangjagdberechtigung die Katzen tierschutzgerecht fangen und diese anschließend den engagierten Tierschutzvereinen übergeben. Ein dauerhafter Verbleib in der Natur kann und darf nicht sein.“
Die Winterfütterung von wildlebenden Pflanzenfressern soll deutlich eingeschränkt werden, gleichzeitig sollen Schäden in Forst- und Landwirtschaft durch diese Tiere unterbleiben. Wildmeister Markett fragt: „Wovon sollen sich diese Wildtiere im Winter ernähren und wie ist dieses mit dem Tierschutzgedanken zu vereinbaren?“ Es kann nicht sein, dass Singvögel im Winter gefüttert werden dürfen, der Hunger von Wildtieren und damit einhergehende Vegetationsschäden aber als vermeintlich zeitgemäßer Tierschutz billigend in Kauf genommen wird.
Unser bewährtes Reviersystem mit europaweitem Vorbildcharakter beruht auf der Einbeziehung aller land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen. Eine Herausnahme großer Flächen aus ethischen Gründen durch juristische Personen hätte zur Folge, dass sich in einem derart zerstückelten Lebensraum eine ordnungsgemäße, nachhaltige Biotopgestaltung und Jagdausübung nicht mehr durchführen ließe.
Die Berufsjäger sehen über die genannten Punkte hinaus erheblichen Nachbesserungsbedarf. Für die zwingend erforderlichen Verbesserungen am Gesetzesentwurf werden die Kolleginnen und Kollegen aktiv streiten. Wir werden der Politik verdeutlichen, welcher Schaden bei Umsetzung des momentan vorliegenden Gesetzesentwurfs für Wild, Natur, Jagd und Gesellschaft einzutreten droht. Die professionelle Jägerschaft kämpft nicht nur um den Fortbestand der Jagd sondern auch um ihre Existenz und die ihrer Familien.