„Völlig inakzeptabel“
Mit dem geplanten „ökologischen“ Jagdgesetz will Minister Remmel in Nordrhein-Westfalen unter anderem den Katalog der jagdbaren Arten massiv einschränken, die flächendeckende Bejagung aushebeln, Bau- und Fangjagd verbieten, die tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung unmöglich machen und den Abschuss verwilderter Katzen verbieten. Die Folgen für die Kulturlandschaft wären fatal, so das Urteil des Zentralausschusses Jagd (ZAJ), der sich unter dem Dach des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) mit jagdlichen Fragen beschäftigt. „Wer aus Klientelpolitik die flächendeckende Bejagung opfern will, sollte auch über die Folgen informieren“, sagte Phillipp zu Guttenberg, der im AFN die Interessen von sechs Millionen Landnutzern vertritt. „Das ist völlig inakzeptabel.“
„Bei allem Respekt vor der Gewissensfreiheit und -entscheidung des Einzelnen, die Jagd aus ethischen Gründen abzulehnen: Die Ausweitung der Gewissensfreiheit auf juristische Personen wäre gleichbedeutend mit großflächigen Jagdverbotszonen. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Eigentumsrechte Dritter, der fatale volkswirtschaftliche Folgen nach sich ziehen kann, etwa ausufernde Wildschäden auf angrenzenden Flächen und Seuchenzüge in großem Stil“, so Guttenberg. Wer verantwortet, dass Wildschweine bei einer jährlichen Vermehrungsrate von bis zu 300 Prozent nur beschränkt oder gar nicht bejagt werden, nimmt billigend in Kauf, dass bei Ausbruch der Schweinepest tausende Wildschweine sterben können. Schlimmer wiegt jedoch, dass dann auch Hausschweine zu Tausenden durch Massenkeulungen vorsorglich getötet werden müssen. „Für eine Partei, die sich den Tierschutz auf die Fahnen geschrieben hat, ist das ein Armutszeugnis. Einen absoluten Schutz vor Seuchen bietet die Jagd zwar nicht, aber sie kann das Risiko minimieren. Was spricht dagegen, das natürliche Wildfleisch jagdlich zu nutzen, anstatt Tiere elendig an Seuchen sterben zu lassen“, so Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV).
Der ZAJ kritisiert, dass das bewährte Prinzip der Hegepflicht durch die Herabsetzung der Mindestpachtdauer torpediert wird. Nur wer langfristig Verantwortung für ein Revier übernehmen kann, ist auch bereit, in die Biotopgestaltung zu investieren und damit aktiven Artenschutz zu betreiben. Offenlandarten unterliegen verschiedenen Einflussfaktoren: Witterung, Lebensraum und Räubern. „Das Wetter können wir nicht ändern, aber Lebensräume verbessern und Fressfeinde reduzieren“, so Fischer. Einschränkungen der Bau- und Fangjagd sind nach Auffassung des ZAJ kontraproduktiv für den Artenschutz, da insbesondere Raubsäuger Gelege und Jungvögel bedrohter Vogelarten fressen. Verwilderte Katzen sind eine gesellschaftliche Herausforderung, die sich mit einem Abschussverbot nicht lösen lässt: Eine der rund zwei Millionen verwilderten Katzen in Deutschland kann in der Brut- und Setzzeit bis zu 1.000 Tiere erbeuten. Neben einer bundesweiten Kastrations- und Registrierungspflicht in Siedlungen muss der Abschuss verwilderter Katzen in Wald und Feld weiterhin möglich sein, fordert der ZAJ.
Der ZAJ wird sich dafür einsetzen, dass das Thema alternative Jagdmunition bundesweit einheitlich geregelt wird. „Es ist für uns völlig unverständlich, dass nach den Beschlüssen der Agrarministerkonferenzen einige Länder an dieser Frage vorpreschen. Der vom Bund eingeschlagene, wissensbasierte Weg muss konsequent zu Ende gegangen werden“, so Fischer. Es hat sich in Studien des Bundeslandwirtschaftsministeriums gezeigt, dass sowohl bleifreie als auch bleihaltige Munition am Markt ist, die nicht tierschutzgerecht tötet. Daher müssen diese Erkenntnisse im Bundesjagdgesetz umgesetzt werden. Tierschutz ist nicht teilbar und hört nicht an Ländergrenzen auf: Tierversuche mit Munition in freier Wildbahn lehnt der ZAJ entschieden ab. An den hohen ethischen Ansprüchen der Jägerschaft an die Munition sollte sich auch Minister Remmel messen lassen.
Wer eine tierschutzgerechtere Jagd fordert, muss auch die bereits tierschutzgerechte Jagdhundeausbildung weiterhin ermöglichen. Diese Ausbildungsform ist derzeit alternativlos.
Es bleibt laut Guttenberg und Fischer das Fazit: Der Entwurf des Landesjagdgesetzes in NRW ist ein Schlag ins Gesicht der Grundeigentümer und Jäger und bedeutet eine weitere Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland. Jede Beschneidung, etwa im Katalog der jagdbaren Arten, ist eine Beschneidung des Eigentums- und Handlungsfreiheitsrechts. Jagdrecht ist ein Nutzungs- aber insbesondere auch ein Schutzrecht: Seltene Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, profitieren von der Hegeverpflichtung, die für Jäger gilt, ja sogar gesetzlich verankert ist.