Fangjagd hilft bei Populationsentwicklung. Jäger engagieren sich für bedrohte Arten.

197 Großtrappen leben derzeit wieder in Deutschland. Seit 1997 sind damit die Bestände um fast 400 Prozent gestiegen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die positive Populationsentwicklung – allerdings gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Der schwerste flugfähige Vogel der Welt findet in Deutschland nur noch wenige Lebensräume, die seinen Ansprüchen gerecht werden. Zudem steigt der Druck durch Fressfeinde weiter an. „Lebensraum verbessernde Maßnahmen gepaart mit intensiver Fangjagd helfen dem Nachwuchs“, erklärt DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke.

Aktuell kommen die Vögel nur noch in Brandenburg und Sachsen-Anhalt vor. Dort werden durch Zäunungen zirka 20 Hektar große „fuchssichere Areale“ geschaffen. Wiesel, Iltis und Steinmarder haben es auf die Gelege der Trappen abgesehen, während größere Räuber wie der heimische Fuchs und eingeschleppte Arten wie Marderhund und Waschbär auch den Küken nachstellen. Nach DJV-Angaben ist die Großtrappe eine vom Aussterben bedrohte Art. Aber auch andere Bodenbrüter wie Kiebitz, Rotschenkel, Brachvogel oder einige Regenpfeiferarten, deren Bestände durch veränderte Landnutzung weiter zurückgehen, leiden unter der zunehmenden Zahl von anpassungsfähigen Fressfeinden. Aufgrund erfolgreicher Tollwutimpfungen hat sich beispielsweise die Fuchspopulation in Deutschland seit den 1980er Jahren verdreifacht. Lebensraum verbessernde Maßnahmen für spezialisierte Arten laufen deshalb ohne Fangjagd vielerorts ins Leere.

Daher fordert der DJV von Politik und Naturschutzverbänden ein Bekenntnis zur Fangjagd für den Artenschutz, zumal bereits heute in bedeutenden Naturschutzgebieten Fallen zur Fuchs-oder Waschbärjagd eingesetzt werden. Fallenverbote, wie sie in einigen Landesgesetzen auf der Tagesordnung stehen sind kontraproduktiv. „Wenn Naturschutzverbände ‚Prädatorenmanagement‘ fordern und zum Teil selbst praktizieren, aber gleichzeitig Fangjagd verbieten wollen, dann ist das – diplomatisch ausgedrückt – Augenwischerei“, so Helmut Dammann-Tamke. In beiden Fällen komme eine Falle zum Einsatz. Dem Fuchs sei es egal, welches Etikett darauf klebt. Jäger sind laut DJV im Umgang mit Fanggeräten geschult und wichtige Partner im Artenschutz.

Weitere Informationen:

Trappen benötigten weiträumige Offenlandflächen, mit extensiver Bewirtschaftung. Diesen bieten ausreichend Nahrung und Deckung, vor allem aber Ruhe. Die Großtrappe lebt in Deutschland noch in folgenden Gebieten:

  • Belziger Landschaftswiesen im Südwesten Brandenburgs
  • Havelländische Luch westlich von Berlin
  • Fiener Bruch, eine flache Niederungslandschaft im Nordosten Sachsen-Anhalts

Aktuelle Statistiken zur Entwicklung der Großtrappenpopulation gibt es hier: http://info.grosstrappe.de/

DJV und dlv-jagdmedien starten neue Fanseite zur Aktion

Seit Beginn des Jagdjahres 2015/16 läuft deutschlandweit die Aktion Gemeinsam Jagd erleben von DJV und dlv-Jagdmedien (unsere Jagd, PIRSCH, Niedersächsischer Jäger, jagderleben.de). Ziel der Aktion ist es, möglichst vielen Nichtjägern das Waidwerk nahe zu bringen, zu zeigen was wirklich dahinter steht und mit Vorurteilen aufzuräumen. Denn Jagd ist Einklang mit der Natur, Liebe zur Natur und Lebensgenuss.

Passend zur Aktion haben DJV und dlv-Jagdmedien eine Facebook-Fanseite erstellt, auf der Jäger und Nichtjäger sich über die Aktion informieren und ihre Erfahrungen teilen können. Wer seinen Bericht auf www.jaeben.jagderleben.de einreicht, kann außerdem attraktive Preise gewinnen. 

Zum Gewinnspiel und den Teilnahmebedingungen geht es hier: www.jaeben.jagderleben.de/mitmachen. Der Einsendeschluss ist der 30.11.2015.

Wer gerne einen ausführlichen Bericht mit mehreren Bildern von seinem Jagderlebnis einreichen möchte, schickt diesen bitte an jaeben@jagderleben.de (Betreff: ‪#‎jaeben15‬). Die schönsten Geschichten werden von uns entweder hier und/oder in einem dlv-Medium (unsere Jagd, PIRSCH, Niedersächsischer Jäger, jagderleben.de) veröffentlicht.

Der Trailer zur Aktion kann hier zum Teilen in sozialen Medien heruntergeladen werden: (Download des Trailers in geringer Auflösung, ideal z.B. für WhatsApp)

Öffentliche Befragung zu den Naturschutz-Richtlinien – alle Jägerinnen und Jäger sind zur Teilnahme aufgerufen

Der DJV hat sich an der Befragung der EU-Kommission zum sogenannten "Fitness-Check" der europäischen Naturschutzrichtlinien beteiligt. Die Überprüfung von Vogel-Richtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) soll zeigen, ob die Richtlinien ihre Aufgaben erfüllen und wo es möglicherweise Verbesserungsbedarf gibt. Anfang 2016 will die EU entscheiden, ob es zu einer Überarbeitung, ggf. auch Zusammenlegung, der Richtlinien kommt.

Änderungsbedarf an den Richtlinien ergibt sich für den DJV aus einer Vielzahl von Beispielen aus der gängigen Praxis der letzten Jahre. So kommt es durch die Ausweisung von Schutzgebieten in zunehmendem Maße auch zu Einschränkungen und Verboten der jagdlichen Nutzung. Diese sind zum Teil überzogen und der weiteren Akzeptanz der Richtlinien in der Bevölkerung nicht förderlich. So kann es z.B. zur Einschränkung der Fangjagd oder von Jagdzeiten kommen oder bestimmte Arten erhalten einen besonders strengen Schutzstatus, trotz eines günstigen Erhaltungszustandes.

Der DJV ruft alle Jägerinnen und Jäger auf sich an der Befragung der Kommission zu beteiligen!

Seit Anfang Mai bis einschließlich 24. Juli 2015 kann sich jedermann an der öffentlichen Befragung beteiligen. Es gilt, die mit dem „Fitness Check“ verbundene Chance zur Änderung der Richtlinien zu nutzen. Bitte füllen Sie den Bogen nach Ihren persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen im Zusammenhang mit den beiden EU-Richtlinien aus.

Bitte beantworten Sie zumindest die Fragen in Teil 1 des Bogens! Auch wenn Sie die detaillierteren Fragen in Teil 2 nicht mehr beantworten möchten, so können Sie vor Absendung Ihres Beitrages dennoch zusätzliche Anmerkungen in einem freien Textfeld machen. Dies sollten Sie unbedingt tun! Teilen Sie der EU-Kommission Ihre ganz persönlichen Erfahrungen und Beispiele mit den Richtlinien aus der Praxis mit.

Die Beteiligung ist nur online über folgenden Link möglich:  http://bit.ly/1GOzPP9  
(* Die Umfrageseite selbst ist auf der rechten Bildschirmseite auf deutsch einstellbar)

In diesem Zusammenhang bittet der DJV die Jäger um Nennung von weiteren (positiven wie negativen) Beispielen aus der Praxis im Umgang mit den Richtlinien. Rückmeldungen bis Ende Juni bitte an a.winter@jagdverband.de. Dr. Winter steht auch für etwaige Rückfragen zur Verfügung.

 

EU-Kommission startet Online-Befragung zu EU-Naturschutzrichtlinien

Die EU-Kommission hat am 30. April 2015 eine öffentliche Konsultation zum sogenannten "Fitness-Check" der europäischen Naturschutzrichtlinien, der Vogel-Richtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), gestartet. 

An der Konsultation kann sich jedermann bis zum 24.07.2015 online beteiligen. Der Fitness-Check soll zeigen, ob die Richtlinien ihre Aufgaben erfüllen und wo es möglicherweise Verbesserungsbedarf gibt. Anfang 2016 will die EU entscheiden, ob es zu einer Überarbeitung, ggf. auch Zusammenlegung, der Richtlinien kommt.

Beide Richtlinien sind für alle 28 Mitgliedstaaten der EU verbindlich und bilden auch für den Naturschutz in Deutschland einen maßgeblichen rechtlichen Rahmen. Umgesetzt in nationales Recht bestimmen sie die Ausweisung und den Schutz bzw. das Management von über 26.000 europäischen Natura 2000-Gebieten. 

Unbestritten ist, dass die Schutzbemühungen infolge der Richtlinien, wie auch der ehrenamtlichen Bemühungen der Jägerschaft in den letzten Jahrzehnten zu Erfolgen für den Naturschutz geführt haben. So sind einst weitgehend verschwundene Arten wie Seeadler, Kranich, Schwarzstorch und Uhu aber auch Wolf, Wildkatze und Biber wieder nach Mitteleuropa zurückgekehrt und breiten sich weiter aus. 

Die Ausweisung von Schutzgebieten bedeuten für die land- und fischereiwirtschaftliche sowie die jagdliche Nutzung in zunehmendem Maße auch Einschränkungen und Verbote, die zum Teil überzogen und der weiteren Akzeptanz der Richtlinien in der Bevölkerung nicht förderlich sind. So kann es z.B. zur Einschränkung der Fangjagd oder von Jagdzeiten kommen oder bestimmte Arten erhalten einen besonders strengen Schutzstatus, trotz eines günstigen Erhaltungszustandes. 

Eine zahlreiche Teilnahme der deutschen Jägerschaft am „Fitness-Check“ bietet nun die Chance, zum einen Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen, zum anderen aber auch negative Erfahrungen und Beispiele aus der Praxis deutlich zu benennen.

Der DJV ruft daher alle Jägerinnen und Jäger auf, sich an der Befragung zu beteiligen! Dies ist nur online über die folgenden Links möglich:

Überblicksseite zum "Fitness-Check" (engl.) http://ec.europa.eu/environment/consultations/nature_fitness_check_en.htm
Direkt zur Umfrage* https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EUNatureDirectives
Fitness-check

Auch der DJV und seine Landesjagdverbände werden sich an der Umfrage beteiligen. In diesem Zusammenhang bittet der DJV die Jäger um Nennung von weiteren (positiven wie negativen) Beispielen aus der Praxis im Umgang mit den Richtlinien. Rückmeldungen bis Ende Juni bitte an Dr. Armin Winter unter a.winter@jagdverband.de. Der DJV beabsichtigt, der EU-Kommission daraus eine weitere Stellungnahme zukommen zu lassen.

Während die Jungtiere von Wildschwein, Stockente und Hase bereits erste Gehversuche wagen, erwarten Jäger in den nächsten Wochen den Nachwuchs vom Reh in den Revieren. Mitunter liegt die Wildtier-Kinderstube an oft genutzten Wanderrouten und in unmittelbarer Nähe zu Ortschaften.

Während die Jungtiere von Wildschwein, Stockente und Hase bereits erste Gehversuche wagen, erwarten Jäger in den nächsten Wochen den Nachwuchs vom Reh in den Revieren. Mitunter liegt die Wildtier-Kinderstube an oft genutzten Wanderrouten und in unmittelbarer Nähe zu Ortschaften.

Anlässlich der Brut- und Setzzeit zahlreicher Wildarten appelliert der Deutsche Jagdverband (DJV) an Erholungssuchende: Abstand halten! Ein kleiner Hase in der Wiese oder ein einsames Kitz am Waldrand – der Beschützerinstinkt wird bei vielen Menschen geweckt. Doch, so erklärt Torsten Reinwald, Pressesprecher des Deutschen Jagdverbandes (DJV): „Allein ist nicht gleich verwaist. Ducken und Tarnen schützt vor Fressfeinden wie dem Fuchs. Das Muttertier kommt nur zum Füttern vorbei." Haftet menschlicher Geruch am Nachwuchs, verstoßen Reh oder Feldhase ihr Junges – der Hungertod droht. Im Zweifelsfall sollten Tierfreunde den ortsansässigen Jäger informieren, der den Zustand der Jungtiere einschätzen kann.  

In der Zeit von Mitte März bis Mitte Juli gilt in vielen Kommunen eine grundsätzliche Leinenpflicht für Hunde, die Regelungen sind aber sehr unterschiedlich. Auskunft gibt das zuständige Ordnungsamt. Der DJV appelliert an Hundebesitzer, in der Brut- und Setzzeit grundsätzlich auf ausgewiesenen Wegen zu bleiben und ihre Vierbeiner an der Leine zu führen, wenn sie nicht auf Ruf oder Pfiff reagieren. Trotz der guten Tarnung sind die Jungtiere freilaufenden Hunden schutzlos ausgesetzt und bieten, wenn sie einmal entdeckt werden, eine leichte Beute. Auch für werdende Muttertiere besteht Gefahr: Vor der anstehenden Geburt sind sie stressempfindlich und im Aktionsradius eingeschränkt. Ein freilaufender Hund kann Rehe zu Tode hetzen oder Fehlgeburten verursachen. Besondere Achtsamkeit ist geboten, wenn Spaziergänger auf eine Bache mit Nachwuchs treffen. Wildschweine sind sehr wehrhaft und verteidigen ihre Frischlinge. Hunde, die sich zu nah an den Nachwuchs wagen, können so schwer verletzt werden. 

Brut- und Setzzeiten der häufigsten Arten 

Wildart

Brut- und Setzzeit

Brutdauer und Tragezeit

Wildschwein

Februar - März

16 – 20 Wochen

4 – 10 Frischlinge

Rehwild

Mai

40 Wochen

1 – 2 Kitze

Rothirsch

Mitte Mai – Mitte Juni

33 – 34 Wochen

1 Kalb

Damhirsch

Ende Juni

33 Wochen

1 Kalb

Feldhase

Ab März (bis zu 4 mal jährlich)

42 Tage

2 – 4 Junghasen

Kaninchen

Ab März (bis zu 4 mal jährlich)

30 Tage

5 -8 Jungkaninchen

Fasan

Mai

24 – 28 Tage

6 – 16 Eier

Stockente

März - April

24 – 32 Tage

7 – 11 Eier

Graugans

April

28 – 29 Tage

4 – 9 Eier

Feldlerche

April - Juli

11 – 14 Tage

3 – 5 Eier

Resolutionen künftig partnerschaftlich entwickeln

In der vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) veröffentlichten „Resolution zur illegalen Verfolgung von Greifvögeln in Deutschland“ werden einige Forderungen gestellt, die Deutscher Falkenorden (DFO) und Deutscher Jagdverband (DJV) ablehnen.

Auf einer Fachtagung Ende Februar 2015 des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und NABU zum Vogel des Jahres, dem Habicht, hatte der NABU einen fertig ausformulierten Resolutionstext ausgelegt, den jeder Tagungsteilnehmer unterschreiben sollte. Darin enthalten, die Forderung nach einem „Verbot des Verkaufs und Besitzes von Habichtsfangkörben und ähnlichen Fallen“. Die DFO- und DJV-Vertreter wiesen während der Tagung eindringlich auf die Unsinnigkeit einer solchen Forderung hin. Beide Verbände rufen dazu auf, künftig Resolutionen und andere Veröffentlichungen zum Greifvogelschutz partnerschaftlich zu entwickeln. Und zwar wissensbasiert und praxisorientiert.

DFO und DJV stellen zum geforderten Verbot des Habichtskorbs fest:

  • Der Einsatz des Habichtskorbs ist bereits heute durch das Bundesjagdgesetz (§19, Abs. 1 Ziff. 5b)  verboten. Eine Zuwiderhandlung zieht eine Geldbuße bis zu 5000 Euro  nach sich.
  • Der legale, ausnahmsweise Einsatz eines Habichtsfangkorbes ist bereits heute nur bei vorheriger Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde statthaft.
  • Ein deutschlandweites Verkaufs- und Besitzverbot ist nicht kontrollierbar, da Hersteller auch aus dem europäischen Ausland stammen und diese Fangeinrichtungen im Internet gehandelt werden.
  • Ähnliche Fangeinrichtungen lassen sich einfach und unkontrollierbar selbst herstellen. Ein Verbot des Korbes wäre somit weitgehend wirkungslos.
  • Die Forschung wäre von einem konsequent durchgeführten Verbot gleichermaßen betroffen und würde in nicht tolerierbarem Maße eingeschränkt.
  • Der Habichtskorb stellt für Falkner ein unverzichtbares Instrument dar, seines eventuell entflogenen Beizvogels wieder habhaft zu werden.
  • Im Einzelfall kann auch aus Artenschutzgründen oder zur Verhinderung wirtschaftlicher Schäden (z. B. bei Hausgeflügel) die Verwendung eines Habichtskorbs notwendig sein.

 

DFO und DJV halten es für zielführender

  • den bestehenden Rechtsrahmen vollumfänglich auszuschöpfen,
  • für aktive Aufklärung innerhalb der Zielgruppen zu sorgen und
  • Maßnahmen zu ergreifen, die einen Stopp des Verlustes der Artenvielfalt in der Feldflur als Lebensgrundlage für Arten wie den Habicht nach sich ziehen.

 

Zudem verweisen die Verbände auf die Stellungnahme des Deutschen Falkenordens zur Forderung nach einem Aushorstungsverbot von Junghabichten zu Beizjagdzwecken und auf die gemeinsame Pressemeldung von DFO und DJV zur Wahl des Habichts zum „Vogel des Jahres 2015“.

 

Kontakt:
Deutscher Falkenorden (DFO)
Hans-Albrecht Hewicker, E-Mail: h.a.hewicker@web.de  

Deutscher Jagdverband (DJV)
Torsten Reinwald, E-Mail: pressestelle@jagdverband.de 

Für alle Wettbewerbe im jagdlichen Schießen ist am 1. April 2015 eine neue DJV-Schießvorschrift in Kraft getreten. Die neue DJV-Schießvorschrift mit neuer Schießstandordnung ist als Broschüre aufgelegt und kann ab sofort im DJV-Shop bestellt werden.

Für alle Wettbewerbe im jagdlichen Schießen ist am 1. April 2015 eine neue DJV-Schießvorschrift in Kraft getreten. Die neue DJV-Schießvorschrift mit neuer Schießstandordnung ist als Broschüre aufgelegt und kann ab sofort im DJV-Shop für 2,00 Euro pro Stück bestellt werden.

Die Neuauflage der Schießvorschrift im praktischen DIN A6-Format enthält alle Details die Wettkampfschützen kennen müssen, darüber hinaus auch Regelungen zur Verwendung von Wechselchokes und Zulassungsvoraussetzungen von Wettkampfbüchsen. Das komplette Heft wurde übersichtlicher gestaltet. Des Weiteren enthält die Schießvorschrift jetzt die komplett überarbeitete DJV-Schießstandordnung.

Tafel „Schießstandordnung“ in wetterfester Ausführung

Gleich mitbestellt werden sollte die Tafel "Schießstandordnung" nach der DJV-Schießvorschrift, die rechtlich alle Vorschriften für Schießstände berücksichtigt. Die wetterfeste und stabile Kunststofftafel (Materialstärke 3 mm) im Format DIN A2 ist speziell für den dauerhaften Aushang auf dem Schießstand gefertigt. Die Tafel kostet 19,90 Euro.

Die neue Schießvorschrift, die wetterfeste Schießstandordnung sowie viele weitere Artikel rund ums jagdliche Schießen sind online bestellbar unter www.djv-shop.de; schriftlich oder telefonisch kann bestellt werden bei der DJV-Service und Marketing GmbH, Friesdorfer Straße 194 a, 53175 Bonn, Telefon: 0228 / 387290-0, Fax: 0228 / 387290-25, E-Mail: info@djv-shop.de. Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten.

Hier geht's zur Leseversion (Neufassung in der ab 1. April 2024 geltenden Fassung)


Eine neue DJV-Schießvorschrift ist seit dem 1. April 2024 in Kraft.


Die Mahd von Grünland steht kurz bevor. Doch der Termin fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Die richtige Mähtechnik kann Eltern- und Jungtiere retten.

Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen.

Effektive Wildtierrettung beginnt bereits vor der Mahd, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähtechnik dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen vor allem, das Feld mit dem Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. So haben Feldhasen oder Fasane während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken.

Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden, der Einsatz von Wildrettern oder die Vergrämung (Vertreibung) helfen, Wildtierverluste zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind  wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Vergrämung kann kostengünstig und sehr effektiv mit Knistertüten, Flatterbändern oder Kofferradios durchgeführt werden. Bereits eine Maßnahme zur Vertreibung pro Hektar Anbaufläche wirkt, haben Experten herausgefunden.

Auf Basis der Erkenntnisse eines Grundlagenprojektes des Bundesforschungsministeriums wird aktuell die Praxistauglichkeit geeigneter Wildrettersysteme am Traktor erforscht. Mit finanzieller Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministeriums wollen namhafte Hersteller von Landtechnik und Elektronik marktfähige Geräte entwickeln, mit denen künftig in den Wiesen liegende Rehkitze bei der Mahd erkannt werden. Bisherige Projektergebnisse sind vielversprechend, um die Tiere insbesondere unter Verwendung von Drohnen und Wärmebildkameras ausreichend schnell zu finden. Unabhängig von der Entwicklung praxistauglicher Wildrettersysteme sind die Maßnahmen zur Kitzrettung vor dem Grünschnitt weiterhin wichtig.

Von innen nach außen mähen retten Wildtierleben.
(Quelle: DJV)

 

Nach Großdemo nimmt NRW-Protestaktion weiter Fahrt auf/Hessen startet ebenfalls Kampagne

Der Protest gegen das „ökologische“ Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen geht weiter: Über 50.000 Menschen haben bereits ein Positionspapier von zehn Verbänden des ländlichen Raumes mit ihrer Unterschrift unterstützt. „Gerade nach der Großdemonstration in Düsseldorf gilt es, den Druck aufrecht zu erhalten. Jede Stimme zählt, um der Regierung zu zeigen, dass eine Verbotspolitik im ländlichen Raum nicht akzeptiert wird“, sagte Christian Junge, Referatsleiter Jagdwesen beim Landejagdverband Nordrhein-Westfalen.

Die SPD, größte Regierungspartei im NRW-Landtag, hat auf der Großdemonstration in Düsseldorf Änderungen angekündigt. Vor 15.000 Menschen sprach der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Ott von erforderlichen Korrekturen und nannte erstmals konkret die geplante Kürzung der Liste mit jagdbaren Tierarten und die beabsichtigte Wiedereinführung der Jagdsteuer. Hier gibt es laut Ott „mit Sicherheit“ Veränderungsbedarf gegenüber dem laut SPD „nicht in Stein gemeißelten“ Gesetzentwurf. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg sagte dazu: „Das ist zwar nicht genug, aber ein Anfang.“

In Hessen positionieren sich die Jäger gegen eine geplante Jagdverordnung und rufen zu Unterschriften auf. Die Aktion des Landesjagdverbandes Hessen, der sich jetzt auch der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Hessen e.V. angeschlossen hat, läuft noch bis zum 30. April 2015. Das erst 2011 novellierte Hessische Jagdgesetz dürfe durch die Jagdverordnung nicht ausgehöhlt und ideologisiert werden, so die Initiatoren.

Hier geht es zu den Unterschriftenaktionen in:
Nordrhein-Westfalen und Hessen

Landesjagdverband Brandenburg e.V. und Deutscher Jagdverband verurteilen die Straftat aufs Schärfste

Am 29. März wurde im Landkreis Elbe-Elster ein toter Wolf gefunden. Derzeit wird der Kadaver am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin untersucht. Offensichtlich erlag der Rüde einer Schussverletzung, wie Robert Frank, Wolfsbeauftragter und Präsidiumsmitglied des Landesjagdverband Brandenburg e.V. (LJVB), bestätigt. Er wurde zu dem verendeten Tier gerufen, das Stangensucher entdeckt hatten. „Landesjagdverband und Deutscher Jagdverband verurteilen die Tat aufs Schärfste“, so Franck. „Egal wer es war – sie wirft die Bemühungen der Brandenburger Jäger erheblich zurück.“ Als Interessenvertretung der Brandenburger Jäger und anerkannte Naturschutzorganisation fordert der LJVB eine konsequente Strafverfolgung. „Ich bin tief enttäuscht, dass in unserem Bundesland schon wieder illegal auf einen Wolf geschossen wurde“, sagt Franck.  

Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. unterstützt seit 2012 mit der Ausbildung von Wolfskundigen das Monitoring der in Brandenburg lebenden Wölfe. Derzeit sind über 80 ehrenamtliche Wolfkundige aus den Reihen der Jägerschaft im Einsatz. Sie sind darin ausgebildet, Wolfshinweise zu erkennen und zu dokumentieren. So werden Erkenntnisse über den derzeitigen Wolfsbestand im Land Brandenburg gewonnen.

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