Nur ein Schritt in die richtige Richtung
Gestern fand im Bundestag eine Anhörung des Umweltausschusses statt zur geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es künftig möglich sein, Wölfe und Wolfshybriden leichter zu entnehmen. Bei der Entnahme sollen Jagdausübungsberechtigte nach Möglichkeit mit einbezogen werden. Das Füttern von Wölfen soll ausdrücklich verboten werden.
Friedrich von Massow, Justitiar des Deutschen Jagdverbandes (DJV) war als Sachverständiger geladen. Er begrüßte den Gesetzentwurf als einen wichtigen, aber nur ersten Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bemängelte er das Fehlen eines umfassenden Handlungskonzeptes. Der DJV hatte die Bundesregierung bereits zu Jahresbeginn aufgefordert, den zusammen mit dem Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) veröffentlichten Handlungsvorschlag „Wildtiermanagement Wolf“ umzusetzen. Demnach sollen Deiche oder urbane Gebiete in Deutschland Wolfausschlussareale werden: territoriale Wolfsrudel wären nicht geduldet.
„Die Bundesregierung sollte bereits jetzt Spielräume der europäischen FFH-Richtlinie vollständig ausnutzen. Ganz besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Wolf“, sagte von Massow. Der DJV fordert, dass der Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen und der europäische Schutzstatus herabgesetzt wird. Die Konflikte nehmen mit dem kontinuierlich wachsenden Wolfsbestand in Deutschland zu: Allein die Schäden an Nutztieren sind von 2017 auf 2018 um 35 Prozent gestiegen.
Eine inhaltliche Zusammenfassung des Verlaufs der Anhörung sowie Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen gibt es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw50-pa-umwelt-woelfe-669484