(Quelle: Kauer/DJV)

Sozialversicherung: Jäger wollen mitreden!

12. Januar 2017 (djv) Berlin

Viele Revierinhaber sind unzufrieden mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der Austritt aus der SVLFG ist Ziel der Jagdverbände. Daneben wollen der DJV und der Bayerische Jagdverband e. V. (BJV) auch innerhalb der Berufsgenossenschaft einige Punkte zum Wohl der Jäger verändern. Gelegenheit dazu bietet die Wahl der Vertreterversammlung der SVLFG, kurz Sozialwahl. Die Revierinhaber werden jetzt von der SVLFG angeschrieben. Die Rückmeldung ist enorm wichtig!

Sozialwahl 2017 (Quelle: von Massow/ DJV)
Warum beteiligen sich die Jagdverbände an der Sozialwahl 2017?
 
Neben der grundsätzlichen Frage der Rechtmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft gibt es weitere Punkte. Das sind unter anderem:
  • Zunächst mangelt es an der notwendigen Transparenz bei der Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge
  • Leistungen werden häufig verweigert, wenn es sich bei Verletzten um Jagdhelfer oder Hundeführer handelt.
  • Und schließlich bietet die SVLFG kaum Präventionsleistungen für den Bereich der Jagd an.
Ziel der beiden Verbände ist jetzt, durch die Beteiligung an der Sozialwahl Vertreter der Jagd in den Gremien der SVLFG zu etablieren, um dadurch besseren Einfluss auf jagdrelevante Entscheidungen nehmen zu können.
Unabhängig von der Sozialwahl fordert der DJV weiterhin das Ende der anachronistischen Zwangsmitgliedschaft der Jagden in der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
Liste zugelassen, aber Rolle der Jagdverbände nicht gewürdigt
 
Zur Zulassung der Liste waren Unterschriften von mehr als 1.000 wahlberechtigten Unterstützern erforderlich. Ein Quorum, das DJV und BJV mit 3.585 Unterschriften deutlich übertroffen haben.
 
Anfang Januar 2017 hat der Wahlausschuss der SVLFG die Liste zugelassen. Allerdings wurden DJV und BJV nicht als vorschlagsberechtigte Verbände anerkannt, so dass die Liste nicht Liste „Jagd“ heißen darf, sondern „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“. Diese Entscheidung kritisiert Spitzenkandidat und DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan als undemokratisch und „Schlag ins Gesicht“ der weit mehr als 100.000 Revierinhaber in Deutschland und generell der 370.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland und kündigt Beschwerde gegen die Entscheidung an.

Die Liste Jagd kandidiert in der Gruppe der „Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte“. Zu dieser Gruppe gehören die meisten Revierinhaber, da sie bei der Jagd keine Angestellten haben. Die vom DJV mit den Landesjagdverbänden und dem BJV aufgestellte gemeinsame Liste umfasst 20 Kandidaten.
 
Für die Beteiligung an der Wahl registrieren!
 
In diesen Tagen versendet die SVLFG an alle „Unternehmer“ Fragebögen zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen unbedingt sorgfältig und korrekt aus und senden ihn innerhalb der angegebenen Frist an die SVLFG zurück! Nur wer den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückschickt, darf im Mai 2017 an der Sozialwahl teilnehmen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt und werden mit dem Fragebogen erfasst. In den meisten Pächtergemeinschaften ist nur ein Ansprechpartner bei der SVLFG benannt. Versichert – und damit walberechtigt – sind aber alle Mitpächter (und deren Ehepartner)! Daher ist es wichtig, dass die Fragebögen vollständig ausgefüllt werden und für die Sozialwahl alle Mitpächter genannt werden.
 
Die Rückmeldung dient erst der Vorbereitung der Wahl, ist aber für die Teilnahme enorm wichtig. Die Wahl selbst erfolgt als Briefwahl im Mai 2017. Die Wahlunterlagen erhalten die erfassten Wahlberechtigten dann im Mai 2017 wiederum von der SVLFG. Für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der SVLFG müssen also alle Revierinhaber spätestens jetzt aktiv werden.

25. 11. 2016, Berlin

Jagdverbände mit eigener Liste bei Sozialwahlen 2017

Der Deutsche Jagdverband und der Bayerische Jagdverband haben eine Liste mit mehr als 3.000 Unterstützerunterschriften eingereicht. Transparenz und angemessene Beiträge sind zentrale Forderungen.

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