Sozialwahl 2017
Dank ihnen ist Dr. Hans-Heinrich Jordan in die Vertreterversammlung der SVLFG eingezogen!
DJV und BJV fechten Sozialwahl an
Stand: 7. Juli 2017
Mit nur wenigen Stimmen mehr, wäre zumindest ein Platz mehr in der Vertreterversammlung möglich gewesen. Da uns hunderte Hinweise zu Unregelmäßigkeiten während des Wahlablaufes vorliegen haben DJV und Bayerische Jagdverband (BJV) entschieden, die Wahl anzufechten.
Alle Pächterinnen und Pächter, die bereits Unregelmäßigkeiten im DJV-Formular registriert haben, bitten wir uns mit einer eidesstattlichen Versicherung zu unterstützen.
Download: Eidesstattliche Versicherung
Achtung: Die eidesstattliche Versicherung muss sorgfältig durchgelesen werden. Die fahrlässige Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist strafbar. Bitte streichen Sie in der vorbereiteten Erklärung die Passagen deutlich an, die auf Sie zutreffen (z.B. Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter oder Ehepartner) und geben Sie bitte die Namen der Jagdbezirke sowie Ihre eigenen persönlichen Daten leserlich an. Die Versicherung muss anschließend handschriftlich unterzeichnet werden. |
Bitte senden Sie die eidesstattliche Versicherung so schnell wie möglich an folgende Postadresse:
Deutscher Jagdverband
Stichwort: Anfechtung der Sozialwahl 2017
Chausseestr. 37
10115 Berlin
Hintergrund
Seit Jahren steigt der Beitrag, den Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entrichten müssen - allerdings ohne, dass die Leistung steigt. Vertreter der Jagd haben sich nun erstmalig mit der Liste 11 zur Wahl in den Wahlausschuss der SVLFG gestellt, um künftig mitzureden. Um die Jagdvertreter im Mai wählen zu können, müssen sich stimmberechtigte Jagdpächter, Mitpächter und Ehepartner registrieren.
Wieso sollten Jagdpächter sich an der Sozialwahl der SVLFG beteiligen?
Seit Jahren steigen die Beiträge, die Revierpächter an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau entrichten müssen. Darüber hinaus sind Revierpächter in der SVLFG pflichtversichert - d.h. sie müssen die Leistungen der SVLFG in Anspruch nehmen. Der Klageweg hat bislang zu keinem Ergebnis geführt. Aus diesem Grund lassen sich in diesem Jahr erstmalig Vertreter der Jagd in die Gremien der SVLFG wählen. Ziel ist es, dort die Jägerbelange besser zu vertreten.
Wie funktioniert das Wahlverfahren?
- Die Wahl findet im Mai 2017 als Briefwahl statt.
- Vorab unbedingt als Wahlberechtigter registrieren lassen: Die SVLFG verschickt voraussichtlich ab Mitte März Fragebögen an alle Revierinhaber, um festzustellen, wer dort wahlberechtigt ist. Dies sind auch Mitpächter und Ehepartner. Die Fragebögen müssen von allen Wahlberechtigten ausgefüllt und an die SVLFG zurückgeschickt werden. Bitte unbedingt die genannte Frist beachten.
- Auf Grundlage der Fragebogen-Rückläufe wird das Wählerverzeichnis erstellt. Also nur wer rechtzeitig antwortet darf auch wählen!
- Wir müssen unsere Mitglieder mobilisieren, sich an der Wahl zu beteiligen, nur so können wir unsere Interessen auch durchsetzen! Bitte sprechen Sie alle Revierinhaber darauf an, damit niemand die Frist versäumt und deswegen nicht wählen kann.
- Im Mai erhalten Wahlberechtigte die Wahlunterlagen, dort wählen sie die „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ (Liste 11). Die Liste wurde lediglich als „Freie Liste“ zugelassen. Damit ist das eigentlich vorgesehen Kennwort „Jagd“ nicht möglich.
Für welche Ziele setzt sich die "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ (Liste 11) ein ?
Die Vertreter setzen sich für die Interessen der Jagdrevierinhaber in der SVLFG ein. Sie haben auch ein offenes Ohr und Verständnis für die Interessen der Land- und Forstwirtschaft – schließlich sind viele Land- und Forstwirte selbst Jäger und umgekehrt. Für Revierinhaber in Deutschland gibt es in der SVLFG viel zu verbessern. Dafür tritt die Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ ein (Liste 11) an. Das System der agrarsozialen Sicherung soll gestärkt werden durch Konzentration auf Bereiche, für die es gemacht ist!
Die "Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ ein (Liste 11) fordert:
- Transparenz! Sowohl bei der Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge, als auch hinsichtlich des Unfallgeschehens.
- Auch Nachsuchenführer sollen künftig versichert sein, soweit die Möglichkeiten der Satzungsgestaltung dies zulassen!
- Präventionsleistungen speziell für Jagdpächter!
- Intensivere Zusammenarbeit mit den jagdlichen (und anderen) Verbänden!
- Ein transparenter, objektiver und gerechter Beitragsmaßstab! Wir wollen die Härten die durch die Schaffung eines bundeseinheitlichen Beitragsmaßstabes entstanden sind, soweit wie möglich abmildern.
- Die Bundeszuschüsse zur Beitragsentlastung müssen alle Sparten erhalten!
- Gerechterer Grundbeitrag! Viele Versicherte - die eigentlich kein Unternehmen im klassischen Sinne betreiben - werden durch Grundbeiträge um 80 Euro unverhältnismäßig stark belastet. Die meisten Revierinhaber – aber auch Kleinwaldbesitzer, Besitzer von Obstgärten oder Hobbytierhalter – könnten durch eine größere Spreizung zwischen Mindest- und Höchstbeitrag spürbar entlastet werden. Die Erhebung des Grundbeitrags muss künftig wieder personenbezogen, anstatt unternehmensbezogen erfolgen! D.h. nur ein Grundbeitrag pro Person.
- Entlastung der Jagdpächter sowie der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – durch schlanke Strukturen und eine effiziente Verwaltung die Kosten für alle so niedrig wie möglich halten!
Wie funktioniert die Sozialwahl 2017 ?
Hinweise zum Fragebogen der SVLFG zur Sozialwahl
Seit dem 10. März 2017 verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Fragebögen an die Revierinhaber. Die Beantwortung dieses Fragebogens ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Sozialwahl 2017, die bis Ende Mai 2017 als Briefwahl stattfindet. Das Muster aus dem Internet ist jedoch wirklich nur ein Muster und kann nicht verwendet werden. Revierinhaber werden in der Regel direkt angeschrieben.
ACHTUNG!
Die SVLFG hat uns mitgeteilt, dass es beim Versand der Fragebögen zur Sozialwahl Verzögerungen auf Grund technischer Probleme gegeben hat. Die Unterlagen in den Postleitzahlbereichen 9,8,7 und 6 seien verschickt worden, die anderen seien noch im Versand. Dies sollte jedoch bis zum 29.3. abgeschlossen sein.
Bei den später verschickten Unterlagen ist als Rücksendefrist der 12. April angegeben (vorher: 7. April). Die SVLFG will aber wenn möglich auch später eingehende Unterlagen noch bearbeiten.
Wir haben von vielen Mitgliedern die Information bekommen, dass die Unterlagen noch nicht eingegangen sind. Wenn weder Sie noch einer Ihrer Mitpächter bis Dienstag kommender Woche (4. April) die Unterlagen immer noch nicht bekommen haben, wenden Sie sich an die Hotline der SVLFG (030/889 117 117) um diese zu erhalten.
Und bitte informieren Sie auch den DJV darüber. Schicken Sie dazu am besten eine E-Mail mit den Namen der Pächter und des Reviers (und möglichst auch der Mitgliedsnummer der SVLFG) an f.v.massow@jagdverband.de.
Fragebogen wird nur an einen Pächter geschickt
Bei vielen Revieren wird der Fragebogen nur an einen Ansprechpartner geschickt (an den auch der jährliche Beitragsbescheid geht). Bei der Sozialwahl sind aber alle Mitpächter wahlberechtigt. In manchen Fällen sind der SVLFG die Mitpächter bekannt, weil diese von der Unteren Jagdbehörde mitgeteilt wurden. Dann werden diese Pächter ebenfalls angeschrieben.
Was tun, wenn man keinen Fragebogen erhält?
Wer Pächter ist, aber von der SVLFG nicht selbst angeschrieben wurde, muss selbst aktiv werden, um sich für die Teilnahme an der Wahl zu registrieren. Zumindest der Mitpächter, der auch den jährlichen Beitragsbescheid bekommt, wird von der SVLFG angeschrieben. Dieses Schreiben muss dann für alle anderen kopiert werden, von jedem Mitpächter ausgefüllt und mit einer Kopie des Jagdpachtvertrages an die SVLFG zurückgeschickt werden.
Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
Nur das Original, nicht das Muster zum Kopieren verwenden
Da jeweils eine Zuordnung über das Aktenzeichen des Anschreibens erfolgt, muss der Original-Fragebogen kopiert werden. Nicht das Muster aus dem Internet verwenden! Diejenigen Pächter, welche die Kopie ausfüllen und nicht selbst angeschrieben wurden, tragen ihre persönlichen Daten im Fragebogen unter Punkt 3 ein.
Rücksendung aller Fragebögen samt Kopie des Jagdpachtvertrags in einem Kuvert möglich
Es können alle Pächter/Mitpächter eines Reviers die ausgefüllten Fragebögen mit nur einer Kopie des Jagdpachtvertrags in einem Kuvert zurückschicken. Es ist nicht erforderlich, dass für jeden Antrag eine eigene Kopie des Pachtvertrages zugeschickt wird. Dies gilt aber nur, wenn alle Antworten und die Kopie des Pachtvertrages zusammen (in einem Briefumschlag) zurück geschickt werden!
Wenn ein größerer Umschlag verwendet werden muss, kann der Freiumschlag vollflächig auf diesen aufgeklebt werden.
Kopie Jagdpachtvertrag – nur eine Seite notwendig
Es muss nicht der vollständige Jagdpachtvertrag in Kopie eingereicht werden. Es reicht, wenn der Zusammenhang zwischen der Person und dem Revier hergestellt werden kann (in der Regel ist das die erste Seite, auf der die Pächter sowie das Revier genannt sind).
Ehepartner wahlberechtigt (Frage 5 des Fragebogens)
Wahlberechtigt sind auch Ehe- und Lebenspartner, die im Betrieb mithelfen. Für die Mithilfe gibt es keinen vorgeschrieben Mindestumfang. Wer mithilft darf wählen! Ausreichend ist z.B. dass der Ehepartner einmal im Jahr als Treiber mitgeht oder bei der Wildbretvermarktung hilft. Wenden Sie sich im Zweifel an die Hotline der SVLFG zur Sozialwahl (Tel. 030/889 117 117).
Unterlagen verloren?
Wer die Unterlagen nicht mehr hat (aus welchen Gründen auch immer), kann bei der Hotline der SVLFG zur Sozialwahl (Tel. 030/889 117 117) anrufen und bekommt Ersatzunterlagen zugeschickt. Auch wer gar keine Unterlagen bekommen hat, sollte sich an die Hotline wenden.
Nur einmal wählen möglich
Es kann vorkommen, dass jemand mehrfach angeschrieben wird, z.B. wer nicht nur Revierinhaber, sondern auch Besitzer, bzw. Bewirtschafter eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks ist. Trotzdem darf jeder Versicherte nur einmal wählen.
Fragebogen leserlich ausfüllen!
Bitte achten Sie darauf, dass der Fragebogen leserlich ausgefüllt wird. Es wäre sehr ärgerlich, wenn jemand auf Grund einer unleserlichen Antwort an der Sozialwahl nicht teilnehmen kann.
Bitte denken Sie auch daran, den Fragebogen, der zugleich der „Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises“ ist zu unterschreiben!
Rücksendung der Fragebögen bis spätestens 12. April 2017
Zeitlicher Ablauf
Den Wahlberechtigten werden ab dem 10. April die Wahlunterlagen zugeschickt. Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen müssen bis zum 31. Mai 2017 zurück geschickt werden.
Unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017 veröffentlicht der Deutsche Jagdverband weitere Erläuterungen und beantworten weitere Fragen zur Sozialwahl.
Fragen zur Sozialwahl?
Informieren Sie sich unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017 .
Oder wenden Sie sich an die Hotline der SVLFG zur Sozialwahl (Tel. 030/889 117 117) oder an die Geschäftsstelle des DJV. Ansprechpartner: Friedrich von Massow, Tel. 030/2091394-18, E-Mail: f.v.massow@jagdverband.de