Wolf soll ins Bundesjagdgesetz
Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem aktuellen Positionspapier zeitnah die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, um bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf auszugestalten. Eine generelle Bejagung ist damit nicht möglich, da der große Fleischfresser über die FFH-Richtlinie weiterhin streng geschützt ist. Allerdings wird so eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten. Der DJV lehnt Vorstöße wie in Brandenburg und Südwestdeutschland ab, über Behörden bewaffnete Eingreiftrupps installieren zu wollen. "Wenn es um die Entnahme von Wölfen geht, muss immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, alles andere wäre ein inakzeptabler Eingriff ins Eigentumsrecht", so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen kann oder möchte, sollten Behörden eingreifen können.
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung verpflichtet, einen gesellschaftlichen Konsens herzustellen zwischen Wolfsschutz, Sicherheit des Menschen und Erhalt der Artenvielfalt. "Wir nehmen die Politik beim Wort und erwarten, dass Konflikte offen benannt und auch gelöst werden", so Fischer. Die Zeit drängt: Im Herbst 2017 haben Wölfe erstmals in Deutschland Deichschafe tödlich verletzt. Schafe sind unersetzlich für die Instandhaltung von Hochwasserschutzanlagen. Zudem haben sie wichtige Aufgaben in der Landschaftspflege, extensive Beweidung ist eines der wichtigsten Naturschutzinstrumente in Deutschland. Auch ausgewachsene Rinder haben Wölfe 2017 vermehrt getötet, die ökologisch hochwertige Grünlandwirtschaft wird stark beeinträchtigt.
Der DJV begrüßt es, dass laut Koalitionsvertrag der Schutzstatus des Wolfes überprüft werden soll, um „eine notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können“. Zudem soll ein Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickelt werden. Der DJV hat bereits mehrfach praktikable Lösungen, insbesondere im Umgang mit verhaltensauffälligen Tieren, angemahnt. Für den Dachverband der Jäger sind Wölfe bereits verhaltensauffällig, wenn sie tagsüber mehrfach in Siedlungsnähe auftauchen oder es verstärkt zu Nahkontakten kommt. Eine natürliche Scheu vor dem Menschen besitzt der Wolf nicht.
Hintergrundinfos zu Konflikten mit dem Wolf
Knapp 20 Jahre nach der ersten Reproduktion in der Lausitz erschließen sich Wölfe in Deutschland zunehmend neue Lebensräume. Der jährliche Zuwachs der Population liegt bei über 30 Prozent. Mit einem weiter exponentiell wachsenden Wolfsbestand ist zu rechnen. Der DJV geht von einem derzeitigen Bestand von etwa 800 Tieren in Deutschland aus.
Ende 2017 hat das Bundesamt für Naturschutz erstmals öffentlich festgestellt, dass der Wolf keine natürliche Scheu vor dem Menschen hat. Damit er diese wieder erlernt, hat der DJV einen konsequenten Umgang mit „Problemtieren“ gefordert und die vom BfN publizierten „Empfehlungen zum Umgang mit auffälligen Wölfen“ als nicht ausreichend kritisiert. Demnach sei es „ungefährlich“, wenn Wölfe in Dunkelheit durch Siedlungen laufen oder tagsüber in Sichtweite von Häusern. Die Sorgen und Ängste der ländlichen Bevölkerung müssen ernst genommen werden.
Die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere hat sich in den vergangenen zehn Jahren rasant entwickelt. Waren es im Jahr 2007 bundesweit noch etwa 100 verletzte oder getötet Nutztiere, wurde 2016 erstmals die Grenze von 1.000 Nutztieren überschritten (Quelle: DBBW). Im Landkreis Cuxhaven haben Wölfe 2017 die ersten Deichschafe getötet und 22 ausgewachsene Rinder. Daraufhin wurde die Mindesthöhe für einen wolfssicheren Zaun von 1,20 Meter auf 1,40 Meter erhöht. Diese Höhe wurde jedoch bereits überwunden.
Bei der weiteren Ausbreitung des Wolfes müssen auch höherrangige Ziele gewahrt bleiben. So sind z.B. Küstendeiche und Almen nicht durch Zäunung zu schützen. Problematisch ist dies auch in Grünlandregionen mit hoher Weidetierdichte. Gerade die Weidetierhaltung stellt eine besonders naturverträgliche Form der Landnutzung dar. In den genannten Gebieten besteht zudem die Gefahr einer Verdrahtung der Landschaft, die dem Gedanken einer Biotopvernetzung widerspricht.
Was die Nutztierhaltung anbetrifft, so kann die Aufrüstungsspirale beim Herdenschutz (u.a. durch Erhöhung von Zäunen, Installation zusätzlicher Elektrolitzen, Flatterbändern, Einsatz von Herdenschutzhunden) zu Lasten der Betroffenen nicht zielführend sein. Wirksame und legale Mittel zur Vergrämung von Wölfen stehen nicht zur Verfügung. Problemtiere müssen daher konsequent entnommen werden, ggf. auch ganze Rudel, damit erlernte Erfahrungen (Erbeuten von Nutztieren) nicht weitergegeben werden können.